Novelle für Jugendschutzgesetz

Minderjährige Wiener als Testkäufer für Nikotinprodukte

Hier besteht Suchtgefahr: Wetten, Glücksspiel und Nikotinprodukte. Besonders Jugendliche müssen geschützt werden – nun wird in Wien nachgeschärft.
Wien Heute
11.12.2024, 22:00
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Man kommt leicht heran – und schwer davon los: Nikotinrodukte sind in Wien an jeder Ecke verfügbar. Auch Jugendliche können mit wenig Aufwand kaufen. Zu ihrem Schutz soll nun das Jugendschutzgesetz nachgebessert und nachgeschärft werden. Eine Novelle wird derzeit begutachtet. Die Neuerung im Sinne des Jugendschutzes soll dann im April des kommenden Jahres vom Wiener Landtag beschlossen werden.

Nikotinprodukte stehen im Zentrum der Verschärfung. Künftig soll geprüft werden, ob der Jugendschutz eingehalten wird – oder ob Jugendliche unter 18 Jahren ohne Prüfung an die sogenannten "jugendgefährdenden Gegenstände" herankommen. Dafür sollen jugendliche Testkäufer eingesetzt werden. Damit soll auch erreicht werden, dass Verkaufsstellen und ihr Personal ein Bewusstsein und eine Sensibilität gegenüber dem Thema entwickeln.

Exakte Bedingungen für Jugendliche beim Testkauf

Um festzustellen, ob der Jugendschutz eingehalten wird, sollen Jugendliche eingesetzt werden, die eigentlich keine gefährdenden Produkte kaufen dürften. Damit hier alles glattläuft, werden exakte Bedingungen formuliert, garantiert Wiens Jugendstadtrat Christoph Wiederkehr (Neos). Ob die Testkäufer entlohnt werden oder wie genau man sie anwerben will, ließ sich vom Büro Wiederkehr auf "Heute"-Anfrage noch nicht endgültig beantworten. "Das Gesetz liegt noch zur Begutachtung", hieß es.

Folgende Bedingungen allerdings stehen bereits fest: Einerseits müssen die Eltern der Testkäufer ausdrücklich ihr OK für den Einsatz ihrer Kinder als Testkäufer geben, zweitens müssen die Testkäufer gründlich eingeschult und vorbereitet werden und von einem Erwachsenen begleitet werden und auch behalten dürfen die Kinder von ihrem Einkauf nichts. Sicher ist auch, dass der Testkauf nicht als Verwaltungsübertretung gewertet wird.

Auch Tabakbeutel gehören nicht in Kinderhände

"Es ist uns wichtig, Jugendliche in Wien bestmöglich zu schützen. Wir wissen, dass vom Glücksspiel einerseits, aber auch von Nikotinprodukten Suchtgefahr ausgeht, die das Leben eines jungen Menschen entscheidend negativ beeinflussen kann", sagte Christoph Wiederkehr.

Künftig wird der Radius des Schutzes erweitert: In der Gesetzesneuerung werden darum nun auch Tabakbeutel erfasst – sämtliche Nikotinprodukte fallen damit künftig unmissverständlich unter das Jugendschutzgesetz. Auch im Hinblick auf Glücksspiel werden die Gesetzesvorgaben konkretisiert. Auch Wetten und Glücksspiel sollen neben Spielautomaten künftig im Sinne des Jugendschutzes für Minderjährige künftig tabu sein.

{title && {title} } red, {title && {title} } 11.12.2024, 22:00
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