Wirtschaft

Mindestquote bei Privatkonkurs abgeschafft

Heute Redaktion
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Bild: Erwin Wodicka / Fotolia

Die Novelle des Privatkonkurses wurde gestern im Ministerrat beschlossen und geht nun an den Justizausschuss. Sie soll Schuldnern ab 1. Juli erhebliche Erleichterungen bringen.

Die wichtigste Neuerungen: Es gibt keine Mindestquote mehr für die Schuldenregelung und die Verfahrensdauer wird (in der kürzesten Variante) auf drei Jahre verkürzt. "Das ist eine immens wichtige Verbesserung im Privatkonkurs, der nun tatsächlich erstmals allen zahlungsunfähigen Menschen eine zweite Chance gibt", sagt Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen und Mitglied der Experten-Kommission im Justizministerium.

"Auch Arbeitgeber, Gläubiger und die Volkswirtschaft profitieren davon, wenn Menschen möglichst rasch wieder auf die Beine kommen und als KonsumentInnen aktiv am Leben teilnehmen können", freut sich Mitterlehner. Er rechner nicht damit, dass es in der Ausschussbegutachtung noch zu wesentlichen Änderungen kommen werde.

Ein wesentlicher Teil des Schuldenregulierungsverfahrens wurde auf Grund des Widerstandes der Wirtschaft allerdings nicht reformiert, kritisiert Mitterlehner. Beim Zahlungsplan, der derzeit das Ergebnis von rund zwei Drittel der Privatkonkurse ist, bleiben die Fristen bei mindestens fünf, maximal sieben Jahren.

"Dies wird vor allem ehemalige UnternehmerInnen treffen, die tendenziell leichter wieder über ein pfändbares Einkommen verfügen," erklärt der oberste Schuldnerberater. Obwohl vor allem Ex-UnternehmerInnen im Fokus der Reform standen, wird es für viele von ihnen wohl eine Entschuldung auf fünf statt auf drei Jahre geben.