Österreich

Mindestsicherung gekürzt, Sohn soll  Pflegeplatz zahlen

Trotz Abschaffung des Pflegeregresses soll ein Tiroler für den Pflegeplatz seiner Mutter aufkommen. Nun klagte er das Bundesland.

Christine Ziechert
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Weil das Einkommen der Pensionistin nicht reicht, soll ihr Sohn für den Heimplatz aufkommen.
Weil das Einkommen der Pensionistin nicht reicht, soll ihr Sohn für den Heimplatz aufkommen.
Getty Images (Symbolbild)

Bereits 2008 wurde der Pflegeregress gegenüber Kindern, 2017 dann der allgemeine Vermögensregress im Zusammenhang mit der Unterbringung in einem Heim abgeschafft. Eine über 90-jährige Tirolerin wurde 2019 in einem öffentlichen Pflegeheim untergebracht.

Zur Bezahlung des Heimplatzes wurden 80 Prozent der Witwenpension und das Pflegegeld herangezogen, der Rest soll von der Mindestsicherung beglichen werden. Und diese wurde der Pensionistin gekürzt. Nun soll ihr Sohn die Kosten übernehmen und jährlich 19.000 Euro an das Pflegeheim (bzw. Land Tirol) zahlen, berichtet "tt.com". Doch der Tiroler wehrt sich mittels Klage dagegen.

Notarielle Verpflichtung für Unterhalt der Mutter 

Der Tiroler übernahm 2001die Liegenschaft seiner Eltern, verpflichtete sich daraufhin notariell gegenüber seinen Geschwistern, "jenen allenfalls einmal fehlenden Unterhalt" für seine Eltern zu übernehmen. Und, obwohl es keinen privatrechtlichen Vertrag zwischen Mutter und Sohn gibt, pocht das Land nun auf diese Vereinbarung. Der Tiroler soll somit nicht nur seinen Anteil an den Heimkosten, sondern auch jenen seiner Geschwister übernehmen.

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    Da die Heimverwaltung wegen offener Beträge Druck ausübte und der Sohn seine Mutter damit nicht belasten wollte, zahlte er einmal den offenen Betrag von 37.000 Euro. Doch das Heim verlangt nun auch weiterhin monatlich 1.600 Euro – das sind jährlich 19.000 Euro. Der Mann aus dem Tiroler Unterland sieht die Zahlungsverpflichtung nicht ein, da es den Pflegeregress seit 14 Jahren nicht mehr gibt. Außerdem sei damals ausdrücklich "allenfalls" in der Vereinbarung festgehalten worden.

    Verhandlung findet im Mai statt

    Das Land sieht die Causa naturgemäß anders: "Es wird seitens des Landes Tirol kein Regress gegenüber einem Kind geltend gemacht, sondern es wird entsprechend der Gesetzeslage verlangt, dass eine hilfesuchende Heimbewohnerin ihren bestehenden vertraglichen Anspruch gegenüber den Dritten unmittelbar durchsetzt", heißt es in einer Stellungnahme gegenüber "tt.com". Die Abschaffung des Pflegeregresses beziehe sich auf das Vermögen der Betroffenen, wohingegen im gegenständlichen Fall durch den vertraglichen Anspruch ein Einkommen vorliege.

    Im Mai wird der Fall vor dem Landesgericht in Innsbruck verhandelt, als Zeugin wurde unter anderem die zuständige Tiroler Gesundheitslandesrätin Annette Leja (ÖVP) geladen.