Österreich

EU-Gericht kippt Kürzung der Mindestsicherung

Heute Redaktion
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Die Kürzung der Mindestsicherung betrifft auch viele Österreicher.
Die Kürzung der Mindestsicherung betrifft auch viele Österreicher.
Bild: picturedesk.com

Paukenschlag! Der Europäische Gerichtshof befindet die oö. Regelung zur Mindestsicherung für rechtswidrig. Der Entscheid dürfte landesweit Folgen haben.

Seit 2016 ist die Mindestsicherung in Oberösterreich auf Beschluss von ÖVP und FPÖ neu geregelt. Die Regelung sieht vor, dass befristete Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte (siehe Infobox) eine deutlich niedrigere Mindestsicherung bekommen als dauerhaft Asylberechtigte. Nämlich nur rund 400 Euro plus Bonus statt 900 Euro.

Ziel der ÖVP/FPÖ-Reform war es, Oberösterreich "weniger attraktiv" für Flüchtlinge zu machen.

Eine afghanische Familie hat geklagt, so kam der Fall nun ins Rollen.

Seit Juli 2016 bekommen Menschen mit unbefristetem Asylstatus in OÖ rund 900 Euro im Monat. Jene, die befristet Asyl haben oder wegen einer außergewöhnlichen Schutzbedürftigkeit im Land bleiben dürfen (subsidiär Schutzberechtigte), erhalten aber nur noch rund 400 und einen Bonus von 155 Euro, wenn die Integrationsbemühungen passen.

Der Anwalt der Familie sagte: "Die Kürzung ist europarechtswidrig". Er ging zum Landesverwaltungsgerichtshof in Oberösterreich. Der wiederrum bat den Europäischen Gerichtshof um Klärung.

Weitreichende Konsequenzen

Am Mittwoch um 9.30 Uhr gab es schließlich das Urteil: Laut EuGH ist das OÖ-Modell rechtswidrig.

In dem Urteil heißt es, dass das EU-Recht einer nationalen Regelung entgegensteht, die vorsieht, Flüchtlingen mit befristetem Aufenthaltsrecht geringere Sozialhilfeleistungen zu geben als österreichischen Staatsangehörigen.

Caritas-Wien-Generalsekretär Klaus Schwertner twitterte als erster das Urteil: "EuGH kippt Kürzung".

Das wird jetzt weitreichende Konsequenzen haben. Denn das oberösterreichische Modell war für die türkis-blaue Bundesregierung in Wien eine Art "Testballon" und eine Vorlage für eine angestrebte bundesweit einheitliche Neuregelung.

Im Rahmen des Pressefoyers zum Ministerrat am Mittwochmorgen ließ Norbert Hofer auf Nachfrage jedenfalls noch wissen, dass der Entwurf "fast fertig" sei. Er macht sich keine Sorgen, dass es Probleme geben könnte und versicherte: "Wir haben das, was wir beschließen werden, von allen Seiten prüfen lassen. Der Entwurf wird gesetzeskonform sein."

Vor dem EuGH-Urteil hatte die EU-Kommission bereits "Nein" zur Ungleichbehandlung in Oberösterreich gesagt. Diese Empfehlung war zwar für die EU-Richter nicht bindend, oft hält sich der EuGH aber an die Empfehlung.

Reaktionen: "Nehmen wir zur Kenntnis"

"Die Entscheidung des EuGH nehmen wir zur Kenntnis. Wir stehen politisch aber weiterhin zu unserer Reform der Mindestsicherung, zu mehr Arbeitsanreiz und Leistungsgerechtigkeit", sind sich OÖVP-Landesgeschäftsführer LAbg. Wolfgang Hattmannsdorfer und FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr in ihrer ersten Reaktion.

"Stehen vor einem Scherbenhaufen"

Die Grünen erheben hingegen nun schwere Vorwürfe gegen türkis-blau in OÖ. "Das ist einfach verantwortungslos. Wir sind da, wo wir vor zweieinhalb Jahren auch waren. Das war keine echte Reform, sondern reine Symbolpolitik", so Stefan Kaineder, Landtagsabgeordneter und Sozialsprecher der Grünen in OÖ.

Er kritisierte im "Heute"-Gespräch weiter: "Politik darf schon mutig sein. Aber alle Rechtsexperten, auch die von ÖVP und FPÖ, haben davor gewarnt, dass die Rechtsprechung der EU hier eindeutig ist. Jetzt heißt es: Zurück an den Start, es gibt keine Reform, sondern nur einen Scherbenhaufen".

(rep)