Österreich

Mindestsicherung: Iraker klagte und blitzte ab

Die Mindestsicherungsregelung in NÖ für subsidiär Schutzberechtigte ist laut VfGH verfassungskonform. Die Klage eines Irakers wurde abgewiesen.
Heute Redaktion
13.09.2021, 23:53

Ein Iraker aus dem Bezirk Melk, der einst Mindestsicherung bezogen hat, bekam nur noch die sogenannten Kernleistungen der Grundversorgung. Der Mann reichte Beschwerde ein - im August bzw. Dezember 2016 haben die Bezirkshauptmannschaft Melk und in der Folge das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich einen weiteren Antrag dafür aber unter Hinweis auf die neue Gesetzeslage abgewiesen.

Der Fall landete laut "ORF NÖ" beim VfGH (Verfassungsgerichtshof). Der VfGH hat diese Regelung in einem Erkenntnis vom 28. Juni 2017 als verfassungskonform angesehen. Der Mann (er hat einen Sachwalter) erhält nunmehr weiterhin geringere Leistungen der Grundversorgung sowie - wegen seiner Behinderung - Pflegegeld.

Zum Unterschied bzw. neuen Gesetz: Subsidiär Schutzberechtigte - das sind Personen, deren Asylantrag zwar abgewiesen wurde, aber deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsland bedroht wird - haben in NÖ seit April 2016 im Gegensatz zu Asylberechtigten nicht mehr Anspruch auf Leistungen aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, sondern nur noch auf sogenannte Kernleistungen nach dem Grundversorgungsgesetz.

Siehe auch ORF NÖ-Story: Mindestsicherung - Klage abgewiesen (Lie)

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