Österreich

Mindestsicherung: Keine Kürzung, aber Sanktionen

Anreize für eine dauerhafte Beschäftigung und härtere Sanktionen: So lässt sich das neue Wiener Modell für die Mindestsicherung zusammenfassen.

Heute Redaktion
Teilen
Von links: Sozialsprecherin Birgit Hebein (Grüne), Sozial-Stadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ), Vize-Bürgermeisterin Maria Vassilakou (Grüne) und Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ)
Von links: Sozialsprecherin Birgit Hebein (Grüne), Sozial-Stadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ), Vize-Bürgermeisterin Maria Vassilakou (Grüne) und Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ)
Bild: Denise Auer

Die Zahl der Mindestsicherungs-Bezieher (und damit auch die verbundenen Kosten) in Wien explodieren. Im Monatsdurchschnitt gab es dieses Jahr 151.880 Bezieher. Im Vergleich zwischen Mai 2016 und 2017 stieg die Zahl der Bezieher um 25,4 Prozent. 700 Millionen Euro, um 38 Millionen Euro mehr als im Vorjahr, hat die Stadt heuer für die Mindestsicherung budgetiert – was mit Sicherheit nicht ausreichen wird.

Präsentation des neuen Modells

Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ), Vize-Bürgermeisterin Maria Vassilakou (Grüne), Sozial-Stadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ) und die Grüne Sozialsprecherin Birgit Hebein präsentierten heute, Dienstag, daher ein neues Modell, welches härtere Sanktionen, aber auch Boni als Anreize vorsieht: "Wir wollen nicht die Armen, sonder die Armut bekämpfen", meinte Häupl bei der Präsentation. Und Hebein: "Manche brauchen Unterstützung beim Aufstehen, damit sie dann alleine gehen können."

Das neue Gesetz wird uber den Sommer juristisch finalisiert und mit Anfang September in Begutachtung gehen. Wird es im Oktober beschlossen, soll es mit 1. 1. 2018 in Kraft treten.

Die Änderungen im Überblick:

Mindestsicherungs-Bezieher, die bei den Eltern leben: Bisher bekommen uber 21-Jährige den vollen Richtsatz von 837,76 Euro, auch wenn sie noch im Haushalt der Eltern leben. Das wird mit dem neuen Gesetz geändert: 18- bis 25-Jährige WMS-Bezieher erhalten dann nur mehr 75 Prozent (628,32 Euro), da der Mietanteil bereits bei der Mindestsicherung der Eltern abgedeckt wurde. Um die 75 Prozent zu bekommen, muss sich der Bezieher allerdings in Ausbildung, Schulung oder Beschäftigung befinden, ansonsten sind es nur 50 Prozent (418,88 Euro).

Bonus für 18- bis 25-Jährige: Der Richtsatz fur die Mindestsicherung wird formal auf einen Grundbetrag und eine Ergänzung fur 18- bis 25-Jährige geteilt. Antragsteller haben vier Monate Zeit, eines der Angebote zur Aus- und Weiterbildung anzunehmen, andernfalls entfällt die Ergänzung.

Einführung eines "Wiener Beschäftigungsbonus": Wer arbeitet, hat etwas davon: Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) bei gleichzeitigem BMS-Bezug werden kunftig nicht angerechnet. Damit erhöht sich das jährliche Gesamteinkommen.

"Beschäftigungsbonus +": Bei längerfristiger, durchgehender Beschäftigung von einem Jahr bzw. einem halben Jahr bei Menschen unter 25 Jahren beträgt der „Beschäftigungsbonus +" einmalig acht Prozent des zwölffachen Mindeststandards fur Alleinunterstutzte (derzeit 804,25 Euro).

Umwandlung der Sonderzahlungen fur Dauerleistungs-Bezieher mit befristeter Arbeitsunfähigkeit in ein Case Management, damit diese Zielgruppe wieder Anschluss an den Arbeitsmarkt findet.

Möglichkeit zur direkten Überweisung im Falle einer nicht zweckentsprechenden Verwendung der Mittel (Miet- und Energiekosten), damit die Hilfe tatsächlich dort ankommt, wo sie benötigt wird.

Sozialarbeit soll unter bestimmten Voraussetzungen in das Verfahren verpflichtend mit einbezogen werden.

Gleichstellung von Frauen und Männern: Nach Schaffung der technischen Voraussetzungen wird angestrebt, die Auszahlung der Mindestsicherung auf Wunsch der Kunden auf zwei Konten aufzuteilen. Bisher gingen Auszahlungen bei Paaren oft nur an den Mann.

Sanktionen sollen zeitnaher und effektiver erfolgen, eine Kompensation von AMS-Sperren wird ausgeschlossen. Das heißt: Geldsperren vom Arbeitsmarktservice (AMS) wurden bisher von der Mindestsicherung ausgeglichen. Das ist künftig nicht mehr der Fall.

(ck/cz)