Österreich

Mindestsicherung trotz Behinderung gestrichen

Heute Redaktion
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Familie Velas  links die Eltern und Bruder Alexander, links Herbert Velas
Familie Velas links die Eltern und Bruder Alexander, links Herbert Velas
Bild: privat

Familie Velas aus Kaltenleutgeben (Mödling) ist verzweifelt: Seit Sommer 2017 bekommt ihr gehandicapter Sohn Herbert (33) keine Mindestsicherung mehr.

Die letzten drei Jahre bezog Herbert Velas (33) aus Kaltenleutgeben (Bezirk Mödling) Mindestsicherung. Der 33-Jährige hat eine geistige Behinderung, ist laut Amtsarzt nicht selbsterhaltungsfähig und arbeitet in einer Behindertenwerkstätte, wo er Kerzen anfertigt.

"Er ist auf dem Stand eines Kindes, aber auch blitzgescheit. Wenn ihn Dinge interessieren, merkt er sich dazu alles. Anderes wiederum gar nicht. Auch eine Schizophrenie wurde diagnostiziert", beschreibt ihn sein Bruder und Sachwalter Alexander Velas.

Staatliche Hilfe gestrichen

Im Sommer 2017 reichte er den neuen Antrag zur bedarfsorientierten Mindestsicherung ein. Geld hat die Familie aber bis heute keines gesehen. Auch keine Familienbeihilfe oder Pflegegeld. Der Grund: Laut Behörde sind die Eltern bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit ihrer Kinder unterhaltspflichtig. Man müsse erst die Ansprüche prüfen und sehen, wieviel die Eltern für die Lebenserhaltungskosten ihres 33-jährigen Sohnes aufbringen müssen. Erst dann wird der Differenzbetrag dazu ausgezahlt.

Behörden überfordert?

Seit über einem halben Jahr sitzt die Familie nun also auf dem Trockenen, muss monatlich 600 Euro für Herberts Wohnung schräg gegenüber des Elternhauses löhnen (Anm.: zuvor war der 33-Jährige in einer Betreuungseinrichtung, weil es aber immer wieder Probleme gab, beschloss man, ein kleines Apartment anzumieten).

"Und das Bezirksgericht kommt einfach nicht nach", zeigt sich Alexander Velas verzweifelt. Und weiter: "Das ist ein bürokratisches Monster und ich sehe das in einem Sozialstaat nicht ein. Behinderte gehören von diesem Gesetz ausgenommen. Die paar Euro tun doch niemandem weh."

"Wir lassen den Fall rechtlich prüfen. Sollte es Möglichkeiten zur Gesetzesänderung geben, werden wir diesbezüglich an die ÖVP herantreten", heißt es aus dem Büro des zuständigen Landesrates Franz Schnabl (SP).

I. Nittner



(nit)