Vollspaltenböden-Verbot

Minister besorgt – "geht ums österreichische Schnitzel"

Der Verfassungsgerichtshof hält die Übergangsfrist für Vollspaltenböden für zu lange – der Landwirtschaftsminister sieht nun das Schnitzel in Gefahr.

Newsdesk Heute
Minister besorgt – "geht ums österreichische Schnitzel"
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig am Sonntagabend in der "ZIB2".
Screenshot ORF

Laut Verfassungsgericht (VfGh) ist die Übergangsfrist im Tierschutzgesetz, innerhalb der Schweine noch in unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereich (d.h. etwa ohne eigenen Liegebereich) gehalten werden dürfen, "mit 17 Jahren zu lang und sachlich nicht gerechtfertigt". Damit hat das Höchstgericht kürzlich einer Beschwerde der burgenländischen Landesregierung stattgegeben. Die entsprechende Bestimmung im Tierschutzgesetz wird mit 1. Juni 2025 aufgehoben. Wie es nun weitergehen soll, versuchte Österreichs Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig am Sonntagabend in der "ZIB2" bei ORF-Moderatorin Marie-Claire Zimmermann zu erklären.

"Da geht es um das österreichische Schnitzel"

Welche Übergangsfrist könne er sich vorstellen? "Tierwohl ist mir wichtig", so Totschnig, deswegebn "haben wir gemeinsam mit den Schweinebauern das Tierwohl weiterentwickelt". Für neue Ställe und Umbauten gelte das Verbot bereits seit vorigem Jahr, ihm sei es aber auch wichtig gewesen, dass es Übergangsfristen für Planungs- und Investitionssicherheit gebe. "Wir schauen uns jetzt genau an, was der Verfassungsgerichtshof hier meint", so der Minister. Der wiederum wünsche sich kürzere Übergangsfristen, merkte Moderatorin Zimmermann an. Und welcher Zeitraum wäre für ein generelles Verbot sinnvoll, wenn bis zum Jahr 2040 zu lang sei? Das werde er mit Minister-Kollegen Johannes Rauch und Experten besprechen, denn da "geht es um das österreichische Schnitzel", so Totschnig.

Auch auf mehrmalige nachfrage wollte der Minister keinen Zeitraum für die Umsetzung nennen. Warum habe man solche Verbesserungen bei Geflügel geschafft, aber noch nicht bei Schweinen? Man habe auch dort entsprechende Übergangsfristen gehabt, so Totschnig, und: "Man muss einfach realistisch bleiben." Österreich sei federführend in der Schweinehaltung, aber man müsse dem Markt standhalten. Erhöhe man den Wettbewerbsdruck zu sehr, komme es zu Billigfleisch aus dem Ausland. Es gehe um Wettbewerb und Versorgungssicherheit, so der Minister. Die Investitionsförderungen seien aufgestockt worden, aber "das jetzige Urteil hat zu einer Verunsicherung geführt" – deswegen wolle man noch in dieser Legislaturperiode eine Novellierung schaffen.

Das Verbot für neue Anlagen wurde bereits vor einem Jahr in Übereinstimmung mit dem im Nationalrat beschlossenen Verbot von 2022 umgesetzt. Um den bestehenden landwirtschaftlichen Betrieben Planungssicherheit zu bieten und getätigte Investitionen zu schützen, wurde eine Übergangsfrist bis 2040 festgelegt. Der VfGh betrachtet es kritisch, dass die Übergangsfrist pauschal für alle Betriebe gleichermaßen gilt, unabhängig davon, wann die Investitionen getätigt wurden. Betreiber neuer Anlagen hätten aufgrund der höheren Standards, die für sie gelten, auch höhere Kosten im Vergleich zu bestehenden Betrieben.

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    Warnung der Redaktion.
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