Politik

Minister geht persönlich auf Maskenkontrolle in Öffis

Gesundheitsminister Rudi Anschober (Grüne) macht die Maskenpflicht in Öffis zur Chefsache. Am Donnerstag gab es einen Lokalaugenschein in der U-Bahn.

Rene Findenig
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Gesundheitsminister Rudolf Anschober während eines Lokalaugenscheins zur erweiterten Maskenpflicht in der U-Bahn.
Gesundheitsminister Rudolf Anschober während eines Lokalaugenscheins zur erweiterten Maskenpflicht in der U-Bahn.
picturedesk.com

Noch bevor die Regierung am Donnerstag die massive Ausweitung der Schutzmaskenpflicht in Österreich bekanntgab, machte sich Gesundheitsminister Anschober ein Bild davon in den Wiener Öffis. Wie es um die Eigenverantwortung der Fahrgäste steht, prüfte der Minister auf der Wiener U3-Strecke von der Station Wien-Mitte bis zum Stubentor in den U-Bahnen und Stationen. 

Ebenfalls einen Lokalaugeschein nahm Anschober bei einen Geschäft, einer Buchhandlung und beim MAK – Museum für angewandte Kunst vor. Der Grund: Bereits am 14. September war die Maskenpflicht erweitert worden – auf Geschäfte oder Museen bei Kontakt mit Kunden. 

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    Noch bevor die Regierung am Donnerstag die massive Ausweitung der Schutzmaskenpflicht in Österreich bekanntgab, machte sich Gesundheitsminister Anschober ein Bild davon in den Wiener Öffis.
    Noch bevor die Regierung am Donnerstag die massive Ausweitung der Schutzmaskenpflicht in Österreich bekanntgab, machte sich Gesundheitsminister Anschober ein Bild davon in den Wiener Öffis.
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    Nach dem laut Minister "zufriedenstellenden" Termin am Vormittag verschärfte die Regierung am Donnerstagnachmittag die Corona-Maßnahmen. Kurz nach 14 Uhr trat Bundeskanzler Sebastian Kurz vor die Medien und kündigte die neuen Massnahmen: "Ich habe letzte Woche gesagt, dass wir am Beginn an einer zweiten Welle stehen. Wir haben einen exponentiellen Anstieg der Neuinfektionen in Österreich. Auch die Zahlen in den Krankenhäusern steigen an. Wir müssen einen zweiten Lockdown verhindern." Ab Montag um 0 Uhr gilt deshalb:

    Soziale Kontakte müssen reduziert werden. Sämtliche Feiern, Veranstaltungen Indoor sind mit zehn Personen beschränkt. Outdoor bleibt die Grenze von 100 Personen bestehen. Ausgenommen von dieser Bregenzung ist der Bereich der Begräbnisse.

    Gastronomie: Speisen und Getränken dürfen nur im Sitzen eingenommen werden.

    Mund-Nasen-Schutz: Der Mund-Nasen-Schutz wird ausgeweitet! Auf Märkten und Messen wird es eine Verpflichtung geben den Mund-Nasen-Schutz auch Outdoor zu tragen.

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