58 % der Österreicher lehnen wie berichtet Covid-Lehrer in den Klassen ab. Auch Wien, Niederösterreich, das Burgenland, Kärnten und Salzburg haben sich dagegen ausgesprochen, positiv getestete Lehrer unterrichten zu lassen. Doch wer weiß, wie hoch die Zahl dieser Lehrer ist? Das ist ein Mysterium: "Infektionen werden bei uns nicht gemeldet", heißt es vom Sprecher von Bildungsminister Martin Polaschek (VP) auf eine entsprechende "Heute"-Anfrage nur.
Den Gesundheitsbehörden im Bund und den Ländern werden zwar die Namen der Infizierten, nicht aber deren Beruf gemeldet. Der Grund dafür ist Datenschutz.
Fakt ist: Positiv getestete Pädagogen müssen den Arbeitgeber, also die Schulleitung, über die Erkrankung informieren. Das gilt auch für andere hochansteckende Krankheiten wie etwa Salmonellen. Geregelt ist das im Arbeitsrecht über die Fürsorgepflicht.
Der Arbeitgeber wiederum hat dafür zu sorgen, dass der Infizierte niemanden anderen gefährdet und die vorgesehenen Schutzmaßnahmen – in diesem Fall das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske – einhält. Ob und wie die Schulleiter das kontrollieren, bleibt ihnen überlassen.
Und wer haftet, wenn ein Lehrer Schüler oder Kollegen ansteckt? Das würde wohl im Einzelfall entschieden, Stichwort Verletzung der Fürsorgepflicht, so das Gesundheitsministerium. Auch das Bildungsressort betont: "Wenn man sich an die Verordnung hält, gibt es kein Haftungsrisiko.“