Politik

Minister Rauch kündigt hier jetzt strengere Regeln an

Tierschutzminister Rauch erlässt jetzt strengere Regeln für den Welpenhandel in Österreich! Ein Ende der Qualzucht stehe im Fokus.

Tierschutzminister Johannes Rauch.
Tierschutzminister Johannes Rauch.
HANS KLAUS TECHT / APA / picturedesk.com

Fälle von Handel mit kranken Welpen, die zu früh von ihrer Mutter getrennt werden, erregen regelmäßig zurecht die Gemüter. Online-Handel von jungen Hunden und Katzen florierte vor allem während der Lockdowns. Eine neue Verordnung soll dem nun ein Ende bereiten. Sie wird heute, am Welttierschutztag, von Tierschutzminister Johannes Rauch kundgemacht. Anlässlich des Welttierschutztages kündigte Rauch weitere Maßnahmen zum Schutz von Heimtieren an – der Fokus liegt dabei auf dem Ende der Qualzucht.

Illegaler Welpenhandel verursacht jede Menge Tierleid. Die Tiere werden oft in Hinterhöfen gezüchtet, zu früh von der Mutter getrennt und auf quälerische Art transportiert. Mit der Novelle der Veterinärbehördlichen Binnenmarktverordnung (BVO) wird nun das Mindestalter für die Einfuhr von Welpen auf 16 Wochen festgelegt. Das erschwert den Handel, schützt die Tiere und reduziert nicht zuletzt Gesundheitsgefahren für den Menschen.

"Zum Wohle der Tiere"

Die Verordnung wird am 4. Oktober kundgemacht und tritt 14 Tage später in Kraft. "Mit der Novelle schieben wir dem illegalen Handel mit Welpen einen Riegel vor – zum Wohl der Tiere!", so Tierschutzminister Johannes Rauch.

Künftig ist die Einreise von Welpen nach Österreich erst gestattet, wenn eine gültige Tollwutimpfung nachgewiesen werden kann. Da Welpen erst ab einem Alter von 12 Wochen gegen Tollwut geimpft werden dürfen und weitere drei Wochen notwendig sind, um den Impfschutz auszubilden, dürfen Welpen erst ab einem Alter von 16 Wochen nach Österreich einreisen.

Ausnahmen sind nur für Diensthunde des Bundes und für einzelne Tiere, die aus besonderen Gründen nach Österreich gebracht werden sollen, vorgesehen. Für diese Ausnahmen müssen eine Bewilligung der Behörde und der Nachweis vorliegen, dass keine Gefahr einer Krankheit besteht.

Tödliche Virus-Infektion

Die Verschärfung wurde bereits Ende September 2021 vorgestellt und in Begutachtung geschickt. Zahlreiche eingegangene Stellungnahmen von Hundehaltern machten eine Präzisierung der Ausnahme für einzelne Tiere nötig.

Hintergrund der Regelung ist die Gefahr, dass durch den frühzeitigen Import von Welpen die Tollwut nach Österreich transportiert wird. Diese für Hund und Mensch tödliche Virus-Infektion gilt in Österreich eigentlich als ausgerottet. Sie löst bei Säugetieren wie Hunden und Katzen sowie auch beim Menschen eine Hirnentzündung aus, die schließlich zum Tod führen kann.

Ende der Qualzucht im Fokus

Ein zweites Tierschutzpaket, das sich dem Schutz der Heimtiere widmet, wird derzeit ausgearbeitet. Es handelt sich dabei um die Umsetzung des Entschließungsantrags vom Dezember 2021, der auf das Tierschutzvolksbegehren folgte.

Im Fokus der Novelle steht dabei das Verbot der Qualzucht. Erste Verbesserungen dazu sind seit 1. September in Kraft: Ausstellungen und Werbung mit Tieren mit Qualzuchtmerkmalen sind seither verboten. Weitere Verbesserungen sollen mit dem neuen Tierschutzpaket folgen.

Zentral ist dabei der Vollzug: "Die Bundesländer sind für den Vollzug des Tierschutzgesetzes verantwortlich. Mir ist es daher wichtig, den Vollzugsorganen Werkzeuge in die Hand zu geben, um das Verbot der Qualzucht, das seit 2005 besteht, vollziehen zu können. Mit unserem Heimtierpaket schaffen wir dafür die Voraussetzungen!", betont Tierschutzminister Johannes Rauch. Weitere Verbesserungen für Tiere betreffen Sachkundenachweise bei der Haltung von Exoten.

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