Politik

Ministerin bremst Raser: Strafen bis zur Auto-Abnahme

"Da schau ich nicht länger zu", sagt Verkehrsministerin Leonore Gewessler. Sie will höhere Strafen für Raser verhängen – bis hin zur Beschlagnahmung.

Rene Findenig
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Im härtesten Fall können Fahrzeuge von Rasern beschlagnahmt werden.
Im härtesten Fall können Fahrzeuge von Rasern beschlagnahmt werden.
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"Jede Verletzte, jeder Tote im Straßenverkehr ist einer zu viel. Niemand hat Verständnis, wenn Menschenleben fahrlässig gefährdet werden – wie durch extremes Rasen. Wenn sich Raser ein ums andere Mal in ihr Auto setzen, mit absurden Geschwindigkeiten – 100 km/h durch’s Ortsgebiet – rasen, völlig fahrlässig andere Verkehrsteilnehmende, vielfach Kinder, gefährden, schau ich nicht länger zu", so Klimaschutz- und Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne).

Allein im ersten Halbjahr 2020 seien in Österreich bereits mehr als 50 Menschen durch überhöhte Geschwindigkeit getötet worden. "50 Menschen, die bei ihren Familien, FreundInnen, in ihrem Umfeld unfassbares Leid ausgelöst und ein riesiges Loch hinterlassen haben", so die Ministerin. Am Freitag finde die Urnenbeisetzung einer 27-jährigen Salzburgerin statt, "die völlig unbeteiligt durch Raserei getötet wurde, deren Mutter sich nun vehement für Verkehrssicherheit und härtere Strafen einsetzt".

Strafen bis hin zur Auto-Abnahme

In Abstimmung mit den Bundesländern soll ein Maßnahmenpaket gegen extremes Rasen geschnürt werden – samt Evaluierung der Möglichkeit einer Auto-Beschlagnahmung. "Bei extremen Geschwindigkeitsübertretungen und im Wiederholungsfall braucht es härtere Strafen", so Gewessler. "In enger Abstimmung mit den Ländern werden wir daher ein Paket schnüren, das neben höheren Geldstrafen und einem längeren Führerscheinentzug auch vorsieht, in besonders extremen Fällen den Rasern ihr Auto abzunehmen."

Die Detailvorschläge sehen zuallererst empfindliche Geldstrafen vor. Der Strafrahmen wird dabei von 2.180 auf 5.000 Euro angehoben. Die Grenzwerte für die Führerscheinabnahme sollen zudem sinken: Um je 10 Stundenkilometer innerorts und 30 bzw. 40 km/h außerorts mit Entzugsdauer von zwei Wochen. Rasen soll zudem ein Vormerkdelikt bei Tempoüberschreitungen von 10 km/h unter der jeweiligen Schwelle zum Führerscheinentzug werden.

Viel längerer Führerschein-Entzug

Gleichzeitig soll sich die Führerschein-Mindestentzugsdauer verdoppeln: Bei Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h im Ortsgebiet oder von mehr als 50 km/h im Freilandbereich von derzeit zwei Wochen auf wenigstens 4 Wochen, bei höheren Geschwindigkeiten sind ebenfalls Erhöhungen vorgesehen. Wiederholte Geschwindigkeitsübertretungen sollen innerhalb von vier statt zwei Jahren betrachtet und die Mindestentzugsdauer von sechs Wochen auf zwei Monate erhöht werden.

Die Beschlagnahme des Fahrzeuges soll in besonders gefährlichen Fällen, zum Beispiel bei hohen Geschwindigkeitsüberschreitung unter gefährlichen Verhältnissen, bei mehrfach wiederholtem gefährlichen Rasen, bei Fahren nach Abnahme des Führerscheins wegen Rasens oder Rasens ohne Führerschein möglich sein. Und: Illegale Rennen sollen als Straftatbestand nach dem Vorbild Deutschland geahndet werden können.

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