Politik

Ministerin macht jetzt klare Impfpflicht-Ansage

Für Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hängt die Impfpflicht ab Februar 2022 von der Wirksamkeit der Vakzine ab.

Andre Wilding
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Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (VP)
Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (VP)
Sabine Hertel

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler stellt in einem Interview mit der APA unmissverständlich klar, dass es in Österreich nur dann zu einer Impfpflicht kommen kann, wenn die Vakzine auch über die entsprechende Wirksamkeit verfügen.

Und nach gegenwärtigem Wissensstand würde dies auch bei der Omikron-Variante des Coronavirus der Fall sein, heißt es in dem Bericht. Die ÖVP-Politikerin betonte aber auch, man werde das Vorhaben überdenken müssen, sollte die Impfung nicht wirken.

Außerdem hält es die 40-Jährige auch für notwendig, dass es während der Corona-Pandemie zu Grundrechtseingriffen gekommen ist. So habe der Staat die verfassungsrechtliche Aufgabe, die Gesundheit der Menschen zu schützen, berichtet die APA.

Einen maximalen Zeitraum für solche Einschnitte sieht Edtstadler aber nicht. "Solange wir sehen, dass das Gesundheitssystem tatsächlich gefährdet ist, wird es immer wieder notwendig sein, Maßnahmen zu setzen", sagt die Verfassungsministerin im APA-Interview.

"Schmerzhafte" Entscheidung für Impfpflicht

Die Entscheidung für eine Impfpflicht, die ab Februar 2022 in Österreich in Kraft treten soll, sei laut der 40-Jährigen "schmerzhaft" gewesen. Karoline Edtstadler geht aber davon aus, dass man mit einer Impfpflicht nicht mehr von Lockdown zu Lockdown gehen müsse, heißt es weiter.

Für die Ministerin sei die Impfpflicht laut APA der geringere Eingriff in die Grundrechte. Solange das Ziel der Aufrechterhaltung der Gesundheitssysteme mit einer Impfpflicht erreicht werden könne, sei diese aus rechtlicher Sicht umsetzbar, so die Verfassungsministerin weiter.

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