Politik

Ministerin sagt, wann du wieder Skifahren darfst

Das Tauziehen um den heimischen Skiurlaub geht weiter. Nun sagt Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP), wann es auf die Piste gehen darf.

Rene Findenig
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Skifahren in Österreich wird nur für Einheimische und Tagesgäste möglich (Archivfoto)
Skifahren in Österreich wird nur für Einheimische und Tagesgäste möglich (Archivfoto)
apa/picturedesk

"Der Wintertourismus ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für Österreich. Österreich ist die Skifahrer-Nation Nummer 1", so Ministerin Köstinger am Mittwochnachmittag. Zusammen mit der Freizeitwirtschaft komme der Sektor auf rund 15 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Schmerzlich, aber notwendig sei auch hier der Lockdown, um die Infektionszahlen zu reduzieren, allerdings habe man mit der Regierung ein Paket geschnürt, wie es weitergehen werde.

Und dieses sieht drei Schritte vor. Im ersten Schritt bleiben die heimischen Lifte und Seilbahnen vorerst geschlossen und nur Anrainer oder Ausflügler dürfen die Pisten benutzen – müssen sie allerdings selbst rauf- und runterbretteln. Für diese Zeit wurde auch der Umsatzersatz geschaffen, der zusammen mit dem Fixkostenzuschuss und der Kurzarbeit helfen soll, damit die betroffenen Betriebe ihre Mitarbeiter halten können. 

Wann es möglich ist, Pisten zu benutzen

Schritt 2: Für Tagesgäste sollen die Skigebiete ab Weihnachten öffnen. "Am 24. Dezember wird es möglich sein, die Pisten zu benutzen", so Köstinger. Bis dahin werde auch ein Sicherheitskonzept für die Betriebe vorliegen. Es werde "eine Möglichkeit dafür geben", die Kapazität auf 50 Prozent zu reduzieren, so Köstinger. Details dazu konnte die Tourismusministerin vorerst nicht nennen.

Der dritte Schritt soll am 7. Jänner folgen, mit der Öffnung der Gastronomie, der Hotellerie und falls möglich des internationalen Skibetriebs. Bis dahin sei es möglich, Kurzarbeit bis zu 100 Prozent zu verhängen. Was vorerst bleibt: Speisen- und Getränkeabholung in Lokalen, ein Verbot gibt es für Punschstände und Weihnachtsmärkte. Bei den Reisewarnungen sollen sie für Länder mit einer 14-Tages-Inzidenz von über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Personen gelten. Wer aus diesen Ländern einreist, muss zehn Tage in Quarantäne und kann sich nach 5 Tagen freitesten.

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