Politik

Ministerium gesteht Fehler in neuer Covidverordnung ein

Wie der ORF aufdeckte, hat sich ein peinlicher Fehler in die FFP2-Masken-Regel der neue Corona-Verordnung des Gesundheitsministeriums eingeschlichen.

Roman Palman
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In die neue Corona-Verordnung schlich sich ein peinlicher Fehler ein.
In die neue Corona-Verordnung schlich sich ein peinlicher Fehler ein.
Frank Hoermann / dpa Picture Alliance / picturedesk.com

Ein Schnitzer in der aktuell 3. Covid-19-Notmaßnahmenverordnung des Gesundheitsministeriums von Rudolf Anschober (Grüne) macht Schlagzeilen. Der ORF deckte auf, dass sich in jenem Abschnitt (§ 16 Abs. 2), mit dem die Ausnahme von der Masken-Tragepflicht aus gesundheitlichen Gründen geregelt wird, ein Fehler eingeschlichen hat.

Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen kann, muss ein ärztliches Attest zur Bestätigung vorweisen können. Das war bisher so und soll laut offizieller Kommunikation aus dem Ministerium auch so bleiben. Die derzeitige Formulierung der Verordnung führt aber dazu, dass man diese Bestätigung auch dann vorweisen müsste, wenn man eine Maske zum Essen und Trinken oder bei der Kommunikation mit schwer hörbehinderten oder gehörlosen Menschen abnimmt.

"Ungeachtet des Verweises" gültig

Auf den Hinweis seitens des ORF reagierte des Gesundheitsministerium demnach mit einer Klarstellung, dass es sich dabei um einen "redaktionellen Fehler" handle, inhaltlich habe es keine Veränderung gegeben. Das Ministerium hatte die Formatierung der aktuellen Verordnung dahingehend verändert, dass die Ausnahmen anstatt in einem Absatz in fünf angeführt werden. Dabei wurde offenbar ein Querverweis übersehen.

In der "Rechtlichen Begründung" zur Verordnung stellt das Gesundheitsministerium klar, dass "ungeachtet des Verweises" die Verordnung so wie kommuniziert gültig sei. Das "Redaktionsversehen" sei "auf Grund des eindeutigen Wortlauts nicht von Relevanz" zitiert der ORF einen Ministeriumssprecher. Auch sei das Zusatzdokument für die Auslegung der Corona-Regeln relevant.

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