Kurios: "Heute" liegt ein Schreiben des Ministeriums vor, in dem festgehalten wurde: Das Führen von als Fanartikel an Fahrzeugen angebrachten Fahnen im Zusammenhang mit der Europameisterschaft ist nicht zu beanstanden. Dieser Erlass gilt seit 2008! David H. musste trotzdem 25 Euro zahlen (li.), könnte nun sein Geld retour fordern.