Reisen

Aus für Quarantäne ist kein Freibrief für Urlaub

Ab Montag dürfen sich positiv auf Corona getestete Personen in Österreich frei bewegen. In den Auslandsurlaub darf man aber nicht uneingeschränkt.

Michael Rauhofer-Redl
Flughafen Wien-Schwechat
Flughafen Wien-Schwechat
Bild: picturedesk.com (Symbol)

Am Montag endet eine der fundamentalsten Säulen des bisherigen Coronamanagements in Österreich – nämlich die Absonderung und Isolierung von positiv auf das Virus getestete Personen. Unter dem Begriff "Verkehrsbeschränkung" dürfen sich Corona-positive ab 1. August relativ frei in der Öffentlichkeit bewegen. Nur vulnerable Settings, etwa Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, sind nach wie vor tabu. Einzige Bedingung: Kann ein Mindestabstand zu anderen Personen von zwei Metern nicht eingehalten werden, muss durchgehend eine FFP2-Maske getragen werden.

Doch seitens des Innenministeriums warnt man nun vor einer trügerischen Freiheit. Denn: Auch wenn in Österreich die verpflichtende Quarantäne endet und die große Freiheit (mit Auflagen) beginnt, muss das für potenzielle Urlaubsreisen noch lange nicht gelten. Darauf aufmerksam macht just der Pressesprecher des Wiener Gesundheitsstadtrates Peter Hacker (SPÖ), Mario Dujaković.

In einigen Staaten müssen sich Personen nach der Einreise testen lassen. Fällt dieser positiv aus, hat man den Salat: "Bitte bedenken Sie zudem, dass Sie sich im Falle einer positiven COVID-19 Testung im Ausland entsprechend den vor Ort geltenden Bestimmungen verhalten müssen (z.B. Quarantäne) und von Ihrer Fluglinie nicht nach Österreich transportiert werden". Das Außenministerium hat keine Möglichkeit, die Quarantänemaßnahmen anderer Staaten zu beeinflussen.

Ministerium empfiehlt Covid-Zusatzversicherung

Vor Reiseantritt empfiehlt das Außenministerium grundsätzlich den Abschluss einer COVID-19 abdeckenden Zusatzversicherung mit ausreichender Gültigkeitsdauer und entsprechendem Leistungsumfang (z.B. Versicherungsschutz für den Krankheitsfall und Krankentransport).

"Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherungsgesellschaft, ob ein ausreichender Versicherungsschutz (insbesondere ein Krankenversicherungsschutz für COVID-19 oder eine etwaige Stornodeckung) besteht. Dabei sollten Sie mit Ihrem Versicherungsträger vorab allfällige Ausschlussgründe abklären. Auch einige Kreditkarten, der ÖAMTC-Schutzbrief, der ARBÖ-Sicherheitspass oder gleichartige Dienstleistungsangebote gewähren einen gewissen Reiseversicherungsschutz, sollten aber vor Antritt der Reise jedenfalls auf den entsprechenden Leistungsumfang überprüft werden", heißt es dort abschließend.

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