Niederösterreich

Minusstunden abziehen laut AK nicht erlaubt

"Darf mir meine Chefin Minusstunden vom offenen Gehalt abziehen, weil ich zu wenig eingeteilt war?“, fragt Cora W. Die AK klärt auf.

Erich Wessely
AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser
AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser
AK Niederösterreich

Leserin Cora W. fragt.: „Meine Chefin und ich haben eine ,Einvernehmliche' vereinbart. Darf sie mir Minusstunden vom offenen Gehalt abziehen, weil ich zu wenig eingeteilt war?“

AK klärt auf

"Bei einer einvernehmlichen Auflösung haben Sie Anspruch darauf, dass Ihnen Ihr nicht verbrauchter Urlaub und die anteiligen Sonderzahlungen, also Urlaubs- und Weihnachtsgeld, ausbezahlt werden. Wenn während Ihrer Beschäftigung in dem Betrieb Minusstunden entstanden sind, weil Sie von Ihrer Arbeitgeberin zu weniger als den vereinbarten Stunden eingeteilt waren, dürfen Ihnen diese Stunden nicht vom noch offenen Gehalt abgezogen werden. Und zwar unabhängig davon, ob ,Einvernehmliche' oder Kündigung. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen auch nicht vorschreiben, für die Minusstunden offenen Urlaub oder Zeitausgleich zu konsumieren", heißt es seitens der AK Niederösterreich.

Endabrechnung überprüfen lassen

Tipp der AK: Lassen Sie Ihre Endabrechnung in der nächsten AK-Bezirksstelle überprüfen!

Weitere Infos bei der AK-Arbeitsrechtsberatung unter der Tel.: 057171-22000

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