Österreich

Missbrauch: 22 Monate bedingt für Handballtrainerin

Heute Redaktion
14.09.2021, 16:50

Die ungewöhnliche Beziehung einer 42-Jährigen mit einem Schüler (14) wurde heute vor Gericht verhandelt. Die Frau wurde wegen mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs verurteilt.

Wegen mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs eines Unmündigen verurteilte heute Nachmittag das Landesgericht Wiener Neustadt eine 42-jährige Handballtrainerin zu 22 Monaten bedingt auf drei Jahre.

Dass die Geschworenen Renata C. am Mittwoch am Landesgericht Wr. Neustadt de facto in die Freiheit entließen, verdankt sie nicht zuletzt der Aussage ihres Geliebten. Der Jugendliche trat in den Zeugenstand und versicherte – offensichtlich glaubhaft: „Ich liebe sie.“ Es muss ihm wichtig gewesen sein, denn er hätte sich die emotionale Extremsituation im Gerichtssaal auch ersparen können, hatte man ihm doch angeboten, seine Aussage per Video einzuspielen.
Die Frau hatte sich zu Beginn des Prozesses geständig gezeigt, im Februar eine sexuelle Beziehung zu einem damals noch 13-Jährigen begonnen zu haben.

Treffen vor und nach Trainings
Die ungewöhnliche Beziehung zwischen dem Burschen und seiner Handballtrainerin begann Ende vergangenen Jahres. "Im Laufe der Zeit sind sie sich auch abseits des Spielfelds näher gekommen", sagte Staatsanwalt Norbert Hauser und verwies auf mehrfache Treffen vor und nach den Trainings.

Im Dezember hätten die beiden einander ihre Gefühle gestanden und eine Beziehung begonnen, die ab Februar - und damit fünf Monate vor dem 14. Geburtstag des Jugendlichen - auch sexuelle Handlungen umfasste.

Gesetz soll Kinder schützen
Ob das Urteil hält (es ist nicht rechtskräftig) hängt nun von Staatsanwalt Norbert Hauser ab. Er hat drei Tage Zeit, um Berufung anzumelden. Zu Beginn des Prozesses hatte Hauser auf ein strenges Urteil gepocht. Die gesetzliche Bestimmung ziele nicht darauf ab, jemanden "in seinem Recht auf sexuelle Selbstverwirklichung" zu beschränken, sondern solle lediglich Kinder und Unmündige vor Erwachsenen schützen, betonte Hauser.

Die Geschlechtsreife von Zwölf- oder 13-Jährigen sei zwar oft schon weit fortgeschritten, die mentale Reife und die Urteilsfähigkeit kämen aber erst später dazu. Dass der damals 13-Jährige seine Einwilligung zum Geschlechtsverkehr gegeben habe, sei "daher komplett belanglos".

Angeklagte hat Tochter im gleichen Alter
Der Verteidiger der Frau, die übrigens zwei Töchter - die jüngere 14 Jahre alt - hat, verwies darauf, dass es sich in diesem Fall um eine "Liebesbeziehung" handle, "die trotz aller Widrigkeiten immer noch steht". Sie sei lediglich um ein paar Monate zu früh begonnen worden.
Peter Hombauer ist zufrieden mit dem Urteil: „Wir haben unser Ziel – eine bedingte Strafe – erreicht.“ Statt in Handschellen verließ die Angeklagte dann auch Hand in Hand mit ihrem „Opfer“ das Gerichtsgebäude.

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