Österreich

Missbrauch an Kindern?: Freispruch für Afghanen

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Ein 31-jähriger Asylwerber soll im Flüchtlingsheim in Landskron zwei Geschwister aus dem Iran missbraucht haben. Am Donnerstag musste sich der Afghane vor dem Gericht in Klagenfurt verantworten. Dem Schöffensenat reichten die Beweise nicht für einen Schuldspruch, der Mann wurde freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein.

Sexuellen Missbrauch an zwei Kinder wurde dem Flüchtling aus Afghanistan vorgeworfen. Der Mann soll im Frühjahr im Asylheim in Landskron einen 10-jährigen Buben und seine 14-jährige Schwester vergewaltigt haben. Bei dem Übergriff soll es auch zu Gewalt gekommen sein. Als die Kinder ihrem Vater von den angeblichen sexuellen Handlungen erzählten, erstattete der Asylant aus dem Iran sofort Anzeige. 

Der Beschuldigte sagte in seiner Landessprache vor Gericht in Klagenfurt, dass die Anschuldigungen nicht stimmen. Gegen ihn würde eine Verschwörung seines Nachbarn laufen. Es habe einen schlimmen Streit über die muslimischen Propheten gegeben, seitdem würden die beiden Männer nicht mehr miteinander reden. 

Kinder wurden schon öfter missbraucht

Medizinische und psychologische Gutachten belegen, dass es zu sexuellen Übergriffen gekommen sei, man kann aber nicht sagen, wo diese stattgefunden haben. Beide Kinder gaben an, dass sie bereits in ihrer Heimat Iran sowie in der Türkei auf ähnliche Weise missbraucht wurden. So könnten die psychischen Folgeerscheinungen auch von diesen Übergriffen stammen.

Außerdem beschuldigte der Verteidiger des Angeklagten den Iraner, dass er sich mit diesen Anschuldigungen den Flüchtlingsstatus in Österreich erschleichen möchte. Denn mit Mitleid würde sich eine Abschiebung verhindern lassen. 

Anklage wegen Erschleichung von Sozialleistungen

Die Glaubwürdigkeit des Iraners wurde nach einem weiteren Beweis nochmals stark untergraben. Denn der Schutzsuchende hat auf verschiedenen Dokumenten unterschiedliche Nachnamen und Geburtsdaten angegeben. Der Mann meinte, das sei ein Versehen, das sei durch die Umrechnung des iranischen Kalenders in den europäischen passiert. Der Iraner wurde wegen Erschleichung von Sozialleistungen unter Angaben falscher Tatsachen angeklagt. 

Nachdem die Video-Einvernahme der Kinder angesehen und zahlreiche Zeugen aus der Asylunterkunft angehört wurden, zogen sich die Schöffen unter dem Vorsitz von Richter Dietmar Wassertheurer zurück. Nach einer Stunde dann die Entscheidung, der Angeklagte wird freigesprochen. Die Beweise reichten nicht aus für einen Schuldspruch. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein.