Der beschuldigte Pater August M. war bereits 2013 am Steyrer Landesgericht rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden, die er derzeit verbüßt. Nachgewiesen ist sexuelle, physische und psychische Gewalt an mindestens 24 Schülern welche er offenbar unter Duldung der Vorgesetzten im Stift Kremsmünster (Bez. Kirchdorf) im Zeitraum von 30 Jahren verübte.
Ein ehemaliger Schüler (42) fordert jetzt Schmerzensgeld in Höhe von 95.000 Euro. Von der von Kardinal Christoph Schönborn eingesetzten Opferschutzanwaltschaft erhielt er bereits eine „Gesten-Zahlung" in der Höhe von 35.000 Euro, berichtete die Plattform betroffener Kirchlicher Gewalt.
Der 42-Jährige geht aber davon aus, dass ihm das gesamte Schmerzensgeld von 95.000 Euro zusteht. Deshalb brachte er nun eine Klage ein.
"Es wäre Aufgabe der Ordensleitung gewesen, die Gefahren für die Internatsschüler abzuwenden", so Sepp Rothwangl, Obmann der Plattform betroffener Kirchlicher Gewalt
Weiters fügt er an: "Angesichts des bevorstehenden Osterfestes wäre es angebracht, wenn das Stift Kremsmünster die vielen Opfer entsprechend entschädigen würde, was es bisher ablehnte, und sie nicht in einen belastenden und teuren Gerichtsprozess zwingen würde."
(mip)