Österreich

Missbrauch in Jugend WG: 3 Burschen angeklagt

Heute Redaktion
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Nachdem es in einer Grazer Jugend-Wohngemeinschaft über einen längeren Zeitraum zu sexuellen Übergriffen gekommen sein soll, werden nun drei Burschen im Alter von 15 bis 17 Jahren angeklagt. Ihnen wird in drei Fällen zum Teil versuchte Vergewaltigung vorgeworfen, außerdem Nötigung und schwerer sexueller Missbrauch. Alle drei waren bisher geständig und haben sogar Vorfälle zugegeben, die gar nicht bekannt warnen, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Graz, Barbara Schwarz.

Nachdem es in einer Grazer Jugend-Wohngemeinschaft über einen längeren Zeitraum zu sexuellen Übergriffen gekommen sein soll, werden nun drei Burschen im Alter von 15 bis 17 Jahren angeklagt. Ihnen wird in drei Fällen zum Teil versuchte Vergewaltigung vorgeworfen, außerdem Nötigung und schwerer sexueller Missbrauch. Alle drei waren bisher geständig und haben sogar Vorfälle zugegeben, die gar nicht bekannt warnen, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Graz, Barbara Schwarz.

Wie der ORF am Freitag berichtete, ist die Anklage gegen die drei Beschuldigten fertig. Sie ist derzeit aber noch nicht rechtskräftig, betonte Schwarz. Die drei Burschen, die aus Österreich, der Dominikanischen Republik und Brasilien stammen, müssen sich wegen teils versuchter Vergewaltigung, schwerem sexuellen Missbrauch und Nötigung verantworten. Alle drei waren bisher umfassend geständig.

Opfer besonders erniedrigt

Ihnen wird laut Anklage vorgeworfen, "die Opfer durch die einzelnen Tathandlungen besonders erniedrigt" zu haben, indem sie unter anderem die sexuellen Übergriffe mit einem Handy gefilmt haben.

Die Opfer, die zum Tatzeitpunkt neun bis zwölf Jahre alt waren, "verharmlosen das alles, für sie war das die normale Gewalt", erklärte Barbara Schwarz und verwies auf die komplizierten Ermittlungen. Die Mutter des jüngsten Beschuldigten soll, nachdem sie auf die angeblichen Vorfälle aufmerksam geworden ist, mit Gewalt gegen ihren Sohn reagiert haben, derzeit wird auch gegen sie ermittelt.

Klage gegen das Jugendamt

Die Rolle der Betreuer der Jugendeinrichtung wird momentan noch geprüft, Ermittlungen wurden noch keine eingeleitet. Sämtliche Aufzeichnungen müssen durchgesehen werden, aber "derzeit gibt es keinen Anhaltspunkt, dass sie etwas falsch gemacht haben", betonte Schwarz. Im Raum steht auch eine mögliche Klage gegen das Jugendamt, die die Mutter eines Opfer erwogen hat.

Mitte August dürfte Richter Christoph Lichtenberg einen Verhandlungstermin festsetzen, sofern nicht Einsprüche gegen die Anklage erfolgen und es dadurch zu Verzögerungen kommt.