Österreich

Missbrauch: Stift verweigert Schadenersatz

Neues Kapitel im Missbrauchsskandal von Kremsmünster. Das Stift lehnt sämtliche Schadenersatzzahlungen ab, ärgern sich die Vertreter eines Opfers.

Heute Redaktion
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Der beschuldigte "Pater Alfons" wurde 2013 zu einer zwölfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Der beschuldigte "Pater Alfons" wurde 2013 zu einer zwölfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Bild: keine Quellenangabe

Insgesamt 24 Schüler hat August M., genannt "Pater Alfons", in seiner Funktion als Konviktsdirektor und Erzieher am Stift Kremsmünster in einem Zeitraum von 30 Jahren missbraucht. Dafür wurde er 2013 verurteilt.

In einer neuen Presseaussendung schildert die Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt, die die Opfer vertritt, was den Opfern angetan wurde. Laut Urteilsbegründung des Gerichts zwang der Verurteilte eines seiner Opfer wiederholt zu "Oralverkehr bis zur Ejakulation, während er (August M., Anm.) ihm zum Teil einen 10 bis 15 cm langen und 1 cm dicken Gegenstand in den Anus einführte und hin- und her bewegte (...) und mit seinem Penis in den Anus des Schülers einzudringen versuchte (..)". Auch von beidhändig ausgeführten "Stereowatschen" und "sadistisch motivierte Züchtigungen mit einem Ochsenziemer" ist die Rede.

Die Opfer erhielten für diese grausamen sexuellen und gewalttätigen Übergriffe zwar eine "Gesten-Zahlung" in der Höhe von 35.000 Euro, ein 42-Jähriger klagt das Stift Kremsmünster nun aber auf eine höhere Summe. 95.000 Euro Schmerzensgeld sollen ihm seiner Meinung nach zustehen. Er leidet - so wie viele seiner ehemaligen misshandelten Kameraden - bis heute unter massiven psychiatrischen Störungen.

Stift will nicht zahlen

Sepp Rothwangl von der Plattform berichtet, dass das Stift Kremsmünster nun aber jede Verantwortung von sich weisen würde. Das Stift beantwortete die Klage des Opfers so: "Der verurteilte Priester Dr. M. sei der kirchlichen Schulleitung stets als korrekte Persönlichkeit bekannt gewesen". Hätte man von den Gräueltaten gewusst, hätte man damals sofort gehandelt. Die Übergriffe seien aber "außerhalb der Schulzeit erfolgt".

Auch, dass die Taten ja bereits verjährt seien, bringt das Stift vor. Aufgrund des Öffentlichkeitsrechts der Schule Kremsmünster sei ohnedies die Republik zu klagen, heißt es weiter. "Mit diesen Worten möchte das Stift die Forderungen des ehemaligen Zöglings dem Steuerzahler auflasten", resümiert Rothwangl.

Er beschwert sich über das "immer gleiche" Vorgehen der Kirche in solchen Fälle. "Zuerst wird weggesehen und vertuscht", meint er. Mit den "läppischen Gestenzahlungen der kircheneigenen Klasnic-Kommission" will er sich nicht abspeisen lassen. Die erste Verhandlung dazu beginnt nächsten Dienstag in Steyr. (red)