Österreich

Missbrauchs-Pflegevater bekommt nur bedingte Strafe

Heute Redaktion
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Wegen sexuellen Missbrauchs an seinen beiden Pflegesöhnen Ende der 1990er-Jahre ist am Mittwoch am Wiener Straflandesgericht ein pensionierter Finanzbeamter, nicht rechtskräftig, zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Martin Krainz kam zu dem Schluss, dass sich der Mann zwischen 1996 und 1998 an den damals minderjährigen Burschen vergangen hat.

Die mittlerweile 27 bzw. 29 Jahre alten Brüder hatten Anfang des Jahres Anzeige erstattet, nachdem der Ältere im Zuge eines ambulanten Drogen-Entzuges seine Vergangenheit aufgearbeitet hatte.

Buben waren 12 und 14

Ab 1996 soll demnach der heute 70-Jährige die damals zwölf bzw. 14 Jahre alten Buben beim FKK-baden in der Lobau mit Sonnencreme eingeschmiert und dabei an diesen sexuelle Handlungen vornehmen bzw. an sich vornehmen haben lassen. Zu Übergriffen sei es auch während eines Aufenthalts in Paris gekommen, wo der Pflegevater mit den Buben Eurodisney besuchte. Auch im Zuge der jährlichen Sommerurlaube auf einem Salzburger Campingplatz wäre der Pflegevater nachts zu ihnen ins Bett gekrochen. Schlamperei bei Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

 Für Aufsehen hatte der Prozess, der Anfang Juli eröffnet worden war, auch deswegen gesorgt, weil die Staatsanwaltschaft in diesem Fall zunächst eher dürftig ermittelt hatte. So wurden im Vorfeld - anders als bei sexuellen Missbrauchs-Anzeigen üblich - die mutmaßlichen Opfer nicht einmal kontradiktorisch vernommen. Alles, was sich zu den Anschuldigungen gegen den inzwischen 70-jährigen Verdächtigen im Akt befindet, beruht im Wesentlichen auf einer Art schriftlicher "Lebensbeichte", die der ältere Bruder Anfang des Jahres bei der Polizei abgegeben hat und die von der Anklagebehörde offenbar nicht weiter hinterfragt wurde.

Richter: Bedingte Freiheitsstrafe "habe ich in so einem Fall noch nie gemacht"

Während Eichenseder in seinem Schlussplädoyer hervorhob, dass die Pflegesöhne dem 70-Jährigen nur deshalb nach 15 Jahren "etwas anhängen wollten", weil sie es als "Frechheit" empfunden hätten, dass "der seine Pension genießt und wir keinen Job finden", betonte Krainz, dass es an der Glaubwürdigkeit der beiden Männer keine Zweifel gebe. Da allerdings die "Intensität der Übergriffe nicht sehr hoch" gewesen sei und die Taten knapp an der Verjährungsfrist vorbeischrammten, entschied sich die Richterin für eine bedingte Freiheitsstrafe. "Und das habe ich in so einem Fall noch nie gemacht."

Die Verteidigung erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

APA/red.