Wien

Missbrauchs-Skandal – Wiener Einrichtung schlägt zurück

Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt wegen Missbrauchsverdachts in einer Betreuungseinrichtung – die Einrichtung will davon jedoch nichts wissen. 

Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt wegen Missbrauchsverdachts – in der Einrichtung bezweifelt man die Richtigkeit der Vorwürfe.
Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt wegen Missbrauchsverdachts – in der Einrichtung bezweifelt man die Richtigkeit der Vorwürfe.
Tobias Steinmaurer / picturedesk.com

Eine anonyme Anzeige aus dem März 2022 brachte den Stein ins Rollen: Nun wird gegen einen ehemaligen Betreuer sowie die Leiterin einer Wiener Betreuungseinrichtung für Jugendliche mit intellektuell-kognitiver Beeinträchtigung ermittelt. Dem Mann wird vorgeworfen, über Jahre ein sexuelles Verhältnis zu einer anfangs 17-jährigen Klientin unterhalten und sie angeblich sogar geschwängert zu haben – der Leiterin wiederum, den Fall unter den Tisch gekehrt zu haben.

Nach dem Bekanntwerden der Ermittlungen zeigt man sich vonseiten der Einrichtung am Freitag schockiert von den Vorwürfen: "Wir sind aus allen Wolken gefallen." Aus der Einrichtung heißt es weiters, dass man die Behörden unterstütze und sich kooperativ an den Ermittlungen beteilige. Erste Einvernahmen hätten demnach bereits stattgefunden. Entgegen erster Berichte sei die Nachricht überraschend gekommen: "Wir haben davon erst vor kurzem vom Fonds Soziales Wien erfahren, dem die Anzeige zugegangen ist. Wir haben bis dahin von den Vorwürfen keine Kenntnis gehabt".

Tatverdächtiger gar nicht mehr bei Einrichtung beschäftigt gewesen?

Der anonymen Anzeige zufolge soll der Betreuer die Klientin zwischen 2016 und 2019 mehrfach sexuell missbraucht haben. Daher wird nun wegen sexuellen Missbrauchs einer psychisch beeinträchtigten Person (§ 205 StGB) und Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung (§ 205a StGB) ermittelt. Dies stößt bei der Einrichtung auf Unverständnis, denn: Der tatverdächtige Betreuer sei nur bis 2016 in der Einrichtung angestellt gewesen. 

Danach sei er nachweislich nicht mehr dort tätig gewesen, heißt es. Jegliches Näheverhältnis zu der Klientin müsse also außerhalb des beruflichen Settings stattgefunden haben, weißt die Einrichtung jegliches Mitwissen von sich. Neben einer Werkstätte steht den Jugendlichen in der Einrichtung lediglich eine Tagesstruktur zur Verfügung, keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung. 

Ermittlungen gegen Leiterin

Vonseiten der Staatsanwaltschaft wird neben dem ehemaligen Betreuer auch gegen die Leiterin der Einrichtung ermittelt. Konkret wegen des Vorwurfs der Begünstigung (§ 299 StGB) und der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung (§286 StGB). "Es besteht der Verdacht, dass die Straftat vertuscht wurde, da diese anzeigepflichtig gewesen wäre", heißt es in der entsprechenden Anzeige. 

Obwohl das Näheverhältnis des damaligen Betreuers mit der Klientin in der Einrichtung die Runde gemacht habe, sei nichts dagegen unternommen und keine der zuständigen Stellen (z.B. Jugendamt) informiert worden – so der Vorwurf. Es wird sogar behauptet, dass die beiden die Wohnung eines männlichen Klienten für Kontakte genutzt hätten. 

Vorwürfe "unwahr"

Aus Sicht der Einrichtung ist diese Sachverhaltsdarstellung "unwahr" und wird daher zurückzuweisen. An dem betroffenen Standort sei das mutmaßliche Verhältnis "nie Thema gewesen". Eine weitere Überprüfung der Vorwürfe wird dadurch bedeutend erschwert, dass der Name der betroffenen Klientin in der Anzeige nicht genannt wird.

"Die Staatsanwaltschaft wird das objektiv prüfen. Wenn irgendetwas dran ist, stehen wir dafür gerade. Wir haben dazu aber derzeit weder konkrete Informationen noch Anhaltspunkte", so ein Vertreter der Einrichtung. Da nach aktuellem Stand der Dinge nicht von einem Fehlverhalten der Leiterin ausgegangen werden könne, sei sie auch vorerst nicht dienstfrei gestellt worden.

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