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Eigenes Kind missbraucht, verkauft: Zwölf Jahre Haft

Das Freiburger Landgericht hat am Dienstag sein Urteil gegen die Hauptangeklagten im Staufener Missbrauchsfall gefällt.
Heute Redaktion
13.09.2021, 19:51

Berrin T. (48) und ihr Lebensgefährte Christian L. (39) wurden am Dienstag vom Freiburger Landgericht zu langen Haftstrafen verurteilt. Die Mutter muss zwölfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Ihr Lebensgefährte erhielt zwölf Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung.

Das Urteil bildet das vorläufige Ende des Missbrauchsfalls, der Staufen bei Freiburg im Breisgau erschütterte. Der in Staufen lebende Bub war von der Mutter und ihrem Partner mehr als zwei Jahre lang im Darknet angeboten und Männern aus dem In- und Ausland gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen worden.

Der Fall war vor sechs Monaten von den Ermittlern öffentlich gemacht worden und sorgt seither bundesweit für Entsetzen.

Politische Aufarbeitung

Der Missbrauchsbeauftragte der deutschen Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, nach der juristischen auch eine politische Aufarbeitung gefordert. Die Versäumnisse und Entscheidungen, die dazu geführt hätten, dass dem Kindeswohl so schwer geschadet wurde, müssten jetzt "schonungslos ausgeleuchtet werden", sagte Rörig am Dienstag im Südwestrundfunk.

Er regte eine Bundesratsinitiative Baden-Württembergs an, um eine gesetzliche Fortbildungspflicht für Familienrichter auf den Weg zu bringen. Der Fall Staufen habe gezeigt, "dass auch Familiengerichte nicht frei von Fehlern sind". Bis heute sei es unerklärlich, dass der Junge nicht angehört worden sei.

Der Fall zeige, dass viele Informationen aufgenommen worden seien, "aber nicht richtig ausgetauscht und bewertet wurden". Deshalb sei das Kindeswohl in diesem Fall "so unter die Räder gekommen", sagte Rörig. Nötig sei auch eine personelle und finanzielle Stärkung der Jugendämter und Familiengerichte.

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(20 Minuten/afp)

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