Ein Urteil, das erstaunt! 2018 hatten Franziska S. und Caroline K. ("die Olchis") mit einem Vierkantschlüssel einen versperrten Edeka-Container geöffnet. Inhalt: weggeworfene Lebensmittel. Mit der Aktion, "Containern" genannt, wollten die Frauen etwas gegen die Lebensmittelverschwendung unternehmen, Millionen Tonnen landen auf dem Müll, während viele hungern.
Aber: Die Frauen wurden von Polizisten erwischt, mussten Obst und Joghurt in die Tonne zurückgeben. Damit war die Sache aber nicht erledigt: Nach einem Strafantrag des Supermarkts ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen schweren Diebstahls. Die Frauen wurden 2019 zu einer Strafe von 225 Euro verurteilt. Begründung: Die entwendeten Lebensmittel standen zum Zeitpunkt der Wegnahme im Eigentum der Firma Edeka. Das Urteil wurde jetzt vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.
"Heute" hat beim Oberlandesgericht Wien nachgefragt, wie die rechtliche Lage in Österreich beim Thema "Containern" aussieht. Dort heißt es: Container, die abgesperrt sind, unterliegen der Herrschaft des Supermarkts. Das Wegnehmen von Gegenständen aus diesen Containern ist deshalb als Diebstahl zu werten.