Österreich

Mistkübler nach 2 Bier von Stadt Wien entlassen

Heute Redaktion
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Bild: Archiv/C. Kreuziger

Der Vertragsbedienstete Herr S. wurde bereits 2012 während der Dienstzeit alkoholisiert erwischt. Im Juli 2014 trank er - nach erledigter Arbeit, aber noch im Dienst - mit Kollegen zwei Bier in einem Lokal. Die zuständige MA 48 entließ den Müllauflader. Der OGH bestätigte jetzt die rechtmäßige Entlassung.

Der Vertragsbedienstete Herr S. wurde bereits 2012 während der Dienstzeit alkoholisiert erwischt. Im Juli 2014 trank er – nach erledigter Arbeit, aber noch im Dienst – mit Kollegen zwei Bier in einem Lokal. Die zuständige MA 48 entließ den Müllauflader. Der OGH bestätigte jetzt die rechtmäßige Entlassung.

Das Leben eines Mistküblers ist kein Dreck: 6 Uhr Früh Dienstbeginn, viel Staub, Gestank, und nicht unbedingt das höchste Ansehen in der Bevölkerung. Daher ist es auch nicht unüblich, nach getaner Arbeit noch ein Bier trinken zu gehen. Dass weiß auch die zuständige MA 48. Doch die Stadt Wien verfolgt schon seit geraumer Zeit eine strenge 0,0-Promille-Politik.

Herr S. hielt sich nicht daran: 2012 wurde er alkoholisiert im Dienst erwischt, berichtet die "Presse". Der Müllaufleger wurde ermahnt und darauf hingewiesen, dass, – sollte dies nochmal vorkommen – er mit einer Entlassung rechnen müsse. 2014 trank er zwei Bier und wurde wieder ertappt. Die Crux an der Sache: Herr S. hatte seine Arbeit vor Dienstschluss (14 Uhr) erledigt und sich dann mit Kollegen in ein Lokal gesetzt. In die Unterkünfte der MA 48 konnte er nicht zurück, denn laut Herrn S. gibt es eine Anweisung, dort nicht vor 13.30 Uhr aufzutauchen.
   

Der Vertragsbedienstete ging zum Arbeits- und Sozialgericht, das dem Müllaufleger Recht gab. Das wollte die Stadt Wien laut "Presse" nicht hinnehmen. Sie wandte sich an den Obersten Gerichtshof. Dieser bestätigte die Rechtswirksamkeit der Entlassung, das Urteil ist damit rechtskräftig.