Politik

Mit Ausweis ins Wirtshaus? Kritik an Corona-Gästelisten

In Berlin ist es bereits Pflicht. Auch die österreichische Regierung plant nun Corona-Gästelisten für Lokale. Experten sehen diese aber kritisch.

Stefanie Riegler
Teilen
Die Regierung plant Corona-Gästelisten für gastronomische Betriebe.
Die Regierung plant Corona-Gästelisten für gastronomische Betriebe.
Reuters

In Berlin existiert die Regelung seit einigen Monaten. Lokalbesucher müssen vor Ort am Eingang ihre Daten hinterlassen. Name, Handynummer und Adresse werden vier Wochen gespeichert und danach gelöscht. Die "Anwesenheitsdokumentation" in gastronomischen Betrieben soll dabei helfen, Kontaktpersonen zu eruieren, sollte ein Corona-Fall in dem Lokal bekannt werden.

Daten 28 Tage gespeichert

Die Regelung wird nun auch in Österreich diskutiert. Dies soll allerdings auf freiwilliger Basis geschehen. Im Entwurf zur Änderung des Epidemiegesetzes ist folgendes zu lesen: "Betriebe, Veranstalter und Vereine sind (. . .) verpflichtet, personenbezogene Kontaktdaten von Gästen, Besuchern, Kunden und Mitarbeitern, in deren Verarbeitung ausdrücklich eingewilligt wurde, zum Zweck der Erfüllung der Mitwirkungspflicht im Rahmen der Erhebung von Kontaktpersonen bei Umgebungsuntersuchungen für die Dauer von 28 Tagen aufzubewahren."

Datenschützer Hans Zeger kann dieser Lösung nur wenig abgewinnen. Er bezeichnet sie als "halbherzig" und rät Menschen dazu, nichts anzugeben. "Ist es jetzt notwendig, dass die Kontaktdaten erhoben werden, oder nicht? Falls ja, dann brauche ich auch eine Nachweispflicht und man soll künftig nur noch mit Personalausweis ins Wirtshaus gehen können", erklärt Zeger gegenüber dem "Kurier".

"Grundrechtseinschränkende Maßnahme"

Für eine Nachweispflicht müsse man aber die Verfassung ändern. Die Regierung hält sich dazu bedeckt. "Wenn die Kontaktlisten so wichtig sind, muss sich die Regierung trauen und sagen: Ab sofort gibt es kein anonymes Essen mehr. Alles andere ist halbherzig", betont der Datenschützer.

Auch Nikolaus Forgo, Professor am Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht der Uni Wien ist skeptisch. Er sieht in den Plänen der Regierung eine "grundrechtseinschränkende Maßnahme", die nur dann zulässig sei, wenn sie überhaupt geeignet ist, ein legitimes Ziel zu erreichen. "Das scheint mir hier mindestens nicht evident", wird der Professor im "Kurier" zitiert.

Stammgast Micky Maus

Auch müsse man bedenken, dass es ohne Ausweispflicht zu vielen Falschangaben komme. Aus Deutschland wurde ein Fall, wo sich jemand im Lokal als Micky Maus vorstellte. In einem anderen Betrieb war die "deutsche Fußballnationalmannschaft" zu Gast.

1/64
Gehe zur Galerie
    <strong>26.04.2024: Barometer-Beben! Neue Konkurrenz für FP-Chef Kickl.</strong> Enges Rennen im April-Barometer von <em>"Heute"</em>: Vier Parteichefs haben exakt dieselben Zustimmungswerte. <a data-li-document-ref="120033420" href="https://www.heute.at/s/barometer-beben-neue-konkurrenz-fuer-fp-chef-kickl-120033420">Bier-Chef Wlazny wird auf Platz 1 ausgewiesen &gt;&gt;&gt;</a><a data-li-document-ref="120033251" href="https://www.heute.at/s/kein-auto-kein-haus-so-lebt-rene-benko-120033251"></a>
    26.04.2024: Barometer-Beben! Neue Konkurrenz für FP-Chef Kickl. Enges Rennen im April-Barometer von "Heute": Vier Parteichefs haben exakt dieselben Zustimmungswerte. Bier-Chef Wlazny wird auf Platz 1 ausgewiesen >>>
    Denise Auer, Helmut Graf