Österreich

Mit dem Gewehr auf Hund des Nachbarn geschossen

Heute Redaktion
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Der Angeklagte vor dem Richter
Der Angeklagte vor dem Richter
Bild: Harald Dostal

Beim Besuch seines Bruders ballerte der 58-Jährige mit einem Schrotgewehr auf den Hund des Nachbarn. Am Mittwoch wurde er zu 720 Euro Geldstrafe verurteilt.

Der Vorfall hatte sich am 6. Mai in St. Marien (Bez. Eferding) ereignet. Als er zu Besuch war, schoss der 58-Jährige mit einem Schrotgewehr, das er mit Plastikmunition geladen hatte, auf den Hund der Nachbarn seines Bruders.

Auf dem Hof lebt auch der 89-jährige Vater der beiden Brüder. Vor Gericht gab er an, dass er Angst gehabt habe, dass der frei laufende Hund einmal seinen betagten Vater anspringen könnte.

Zudem habe er das Tier "nur versprengen und nicht verletzen wollen." Tatsächlich verletzte er Hündin Elsa, ein Hannoverscher Schweißhund, schwer.

Wie der Sohn der Besitzerfamilie berichtete, kehrte das Tier blutüberströmt nach Hause. Der Tierarzt konnte den Hund retten.

Der Richter verurteilte den Beschuldigten zu einer Geldstrafe von 720 Euro (rechtskräftig). Zusätzlich muss der Landmaschinentechniker die 600 Euro Tierarztkosten übernehmen.

Der Angeklagte akzeptierte das Urteil. Es tue ihm leid, es sei ein „Blödsinn" gewesen, betonte er kurz vor Prozessende.

(mip)