Das gesamte Fell samt Schädel steckte im Koffer eines 34-Jährigen, der aus der Ukraine gekommen war. Da er keine der notwendigen Papiere hatte, wurde die Trophäe beschlagnahmt.
Gegen den Besitzer selbst wurde ein Strafverfahren eingeleitet: Denn Wölfe zählen zu den vom Aussterben bedrohten Tierarten und stehen daher sowohl im Washingtoner Artenschutzübereinkommen als auch in der Artenschutzverordnung der EU.
Somit dürfen nicht nur Lebendtiere sondern auch Trophäen aus ihnen nur mit den erforderlichen Dokumenten besessen werden. (jm)