Niederösterreich

Totalschaden! "Ziegeln zu weich, lebe in Lebkuchenhaus"

Riesenärger bei einem Häuslbauer in NÖ: Ein 45-Jähriger kaufte Ziegel, bekam mindere Qualität. Jetzt zerbröselt ein Ziegel nach dem anderen.

Kaputte Grind-Ziegel bei Haus von Herrn H.
Kaputte Grind-Ziegel bei Haus von Herrn H.
privat

Frust und Wut bei einem Häuslbauer in Böheimkirchen: Vor rund zwei Jahren hatte der 45-Jährige begonnen, sein zweites Haus im Raum St. Pölten zu errichten und bestellte bei einer regional, bekannten Firma Ziegel eines namhaften Herstellers.

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    Kaputte Grind-Ziegel bei Haus von Herrn H.
    Kaputte Grind-Ziegel bei Haus von Herrn H.
    privat

    Bereits im März 2021 fiel dem Häuslbauer indes auf, dass sich manche Ziegel im Erdgeschoss einfach auflösen bzw. zerbröseln. Der 45-Jährige meldete dies sofort der bauführenden Firma im Bezirk St. Pölten, die die Ziegeln auch geliefert hatte. "Mir wurde eine rasche Lösung versprochen. Und man wisse von gewissen Problemen, die die Produktionsfirma hätte", so der 45-Jährige.

    16.000 € Angebot als Entschädigung

    Nur mit der Zeit zerbröselten mehrere Ziegel. Es stellte sich heraus: Viele Ziegel sind von minderer Qualität, haben nicht die vorgeschriebene Druckfestigkeit. "Das Problem ist, dass viele Ziegel schon verbaut und teils verputzt sind und mitunter Geräte angeschlossen sind. Die Firma wollte mich 16.000 Euro Entschädigungszahlung abschasseln, den Schaden hätte ich aber ganz alleine beheben müssen", so der Bauherr gegenüber "Heute".

    Schlechte Ziegel nicht sofort erkennbar

    "Dass die Ziegel von schlechter Qualität sind, erkennt man nicht sofort - weder optisch, noch vom Gewicht her. Erst mit der Zeit zerbröseln einige Ziegel wegen der falschen Zusammensetzung", erklärt der 45-Jährige.

    Die Baufirma habe ihm eben eine schnelle Lösung versprochen und von den mangelhaften Ziegeln wegen Produktionsfehlern angeblich gewusst. "Die haben mir monatelang nichts gesagt, natürlich hätte ich dann die Ziegel nicht sofort verbaut und der Schaden wäre jetzt viel geringer", so der mehrfache Vater.

    Riesenschaden für 45-Jährigen

    Im Oktober 2021 reichte der 45-Jährige über seinen Anwalt schließlich Klage ein. Die Forderung des Rechtsanwaltes ist naturgemäß ein vielfaches höher als die angebotene Entschädigungszahlung von nur 16.000 Euro.

    Denn laut einiger Sachverständiger sei ein Wechsel der einzelnen Ziegel wirtschaftlich einfach nicht sinnvoll. Die beklagte Firma beauftragte daraufhin ebenfalls einen Gutachter. In der Expertise sind aber nur die Baumängel in der Bauphase beschrieben. Zudem legte die Firma die Bauführerschaft mit November 2021 zurück.

    Haus "hart" wie ein Lebkuchenhaus

    "Sie wollen mir jetzt quasi sagen: Schau, wieviele Fehler Du gemacht hast. Dass ein Gutachter den Ziegeln eine völlig unzureichende Druckfestigkeit attestiert haben, wird offenbar ignoriert. Denn die Ziegeln müssten von der Druckfestigkeit her 17 Newton pro Quadratmillimeter aushalten, kommen jedoch nur auf vier bis fünf Newton", so der wütende Bauherr, der sein Haus bezüglich Härte mit einem Lehm- bzw. Lebkuchenhaus vergleicht.

    Das Gericht in St. Pölten beauftragte einen beeideten Sachverständigten zur Erstellung eines Gutachtens. Bei der Besichtigung vor Ort (anwesend war der Häuslbauer, der Ziegelhersteller, der Ziegellieferant und Bauführer sowie der Sachverständigte) soll der Sachverständige zum 45-Jährige wörtlich gesagt haben: "Früher wurde halt noch mit guten Ziegeln einen bis eineinhalb Meter hoch gebaut und erst dann hat man nicht gebrannte Ziegel verwendet, weil es billiger war."

    Das sagt Firma dazu

    Seit fast einem Jahr tobt nun der Rechtsstreit, während auf der Baustelle gespenstische Stille herrscht. Der kaufmännische Leiter und Prokurist der ehemals bauführenden und ziegelliefernden Firma meint auf Anfrage dazu: "Ein geringfügiger Anteil der Ziegel entspricht allem Anschein nach nicht den Qualitätsanforderungen. In dieser Sache wird derzeit ein Gerichtsverfahren geführt, wodurch wir im Moment keine weitere Auskunft geben können. Nach Abschluss des Verfahrens werden wir, sofern der Kläger ebenfalls zustimmt, sehr gerne nähere Informationen in einem Gespräch mit Ihnen teilen."