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Mit Kleiderbügel erstickt: 6 Jahre Haft für tödliche...

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

In Frankfurt am Main ging am Montag ein ungewöhnlicher Prozess zu Ende. Eine Südkoreanerin starb nach einem Exorzismus, den fünf Familienmitglieder an ihr vollzogen. Der Richter entschied, dass es sich um schwere Körperverletzung mit Todesfolge handelte.

Die 41-jährige Südkoreanerin kam im Herbst 2015 nach Deutschland, um gemeinsam mit ihrer Familie ein Restaurant zu eröffnen. Bald war sie überzeugt, dass in ihrem Mietshaus im hessischen Sulzbach Teufel und Dämonen wohnen.

Sie übersiedelte in ein Frankfurter Hotel, wo es kurze Zeit später zum Exorzismus kam. Fünf Familienmitglieder wollten ihr "aus spiritueller Überzeugung heraus einen Dämonen austreiben", wie Richter Ulrich Erlbruch später erläuterte.

In der Nacht zum 5. Dezember 2015 steckte die 44-jährige Cousine des Opfers ein Handtuch und später einen Kleiderbügel in den Mund der "Besessenen". Die Frau erstickte qualvoll. Mit dabei: zwei 16-jährige, ein 19-jähriger und ein 22-jähriger Verwandter des Opfers.

Religiöse Verblendung

Der Richter schrieb der Hauptangeklagten beim Prozess eine entscheidende Rolle zu, ohne die "es nicht zu dem schrecklichen Geschehen gekommen wäre". Sie habe aus einer "religiösen, spirituellen Verblendung" heraus gehandelt.

Am Ende entschied das Gericht gegen den ursprünglichen Vorwurf des gemeinsamen Mordes, es sei nicht darum gegangen, das Opfer zu töten, sondern "einen Dämon auszutreiben", so der Richter. Die Hauptangeklagte wurde wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge zu sechs Jahren Haft verurteilt. Die vier Mitangeklagten kamen mit Bewährungsstrafen davon.