Österreich

Mit Sozialgeld Haus im Kosovo gebaut: Bedingte Haft

Heute Redaktion
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Bild: salpa

Wegen schweren gewerbsmässigen Betruges musste ein 45-Jähriger in Wr. Neustadt vor Gericht. Er soll über 60.000 Euro Mindestsicherung und Pflegegeld zu Unrecht erhalten.

Betrugsprozess am Montag am Landesgericht Wiener Neustadt. Gleich zu Beginn wurde die Richterin stutzig, als die persönlichen Daten und im Zuge dessen die Staatsbürgerschaft nachgefragt wurde: "Österreich und Kosovo", so der Angeklagte. Die Richterin: "Ist das überhaupt legal?" Doch diese Frage beschäftigte das Gericht nur am Rande. Denn der Vorwurf lautete: Schwerer gewerbsmäßiger Betrug, der Angeklagte soll über Jahre unrechtmässig Sozialgelder vom Staat bzw. vom Land NÖ erhalten haben.

Mit Geld Haus gebaut

Von 2010 bis 2017 war der 45-Jähriger immer wieder längere Zeit im Ausland (meist in seiner Heimat), meldete aber die Reisen nicht. Und: Seine Frau soll ein psychisches Trauma aus dem Krieg haben - daher erhielt das Paar Pflegegeld (Pflegestufe 2). Insgesamt soll der Kosovare laut Anklage 59.297,71 Euro im Rahmen der nö. Mindestsicherung und Pflegegeld in der Höhe von 2.160 Euro zu Urecht erhalten haben. Mit dem Geld bzw. Teilen des Geldes soll der Mann ein Haus im Kosovo gebaut haben, Haus Nummer 2 (auf einem fremden Grundstück) ist gerade im Entstehen.

Vor Gericht waren zahlreiche Zeugen (Nachbarn, Neffe und Bruder) geladen. Sein Neffe ließ kein gutes Wort über seinen Onkel aus: "Das ist ein Mensch, mit dem man nicht befreundet sein will." Der Bruder des Angeklagten: "Seine Frau hat keine psychischen Probleme, hat kein Kriegstrauma wie von ihm und ihr behauptet."

Schwierig: Der 45-Jährige antwortete vor Gericht nur via Dolmetscher, obwohl der ganze Schriftverkehr bezüglich Bezügen (sowie Beschwerden, Einsprüchen etc.) stets in bestem Deutsch geschrieben war. "Das war mein Sohn", so der Angeklagte. Der 45-Jährige blieb dabei: "Alles nur Lügen."

Die Richterin glaubte den Zeugen und verurteilte den Angeklagten zu 14 Monaten bedingter Haft (nicht rechtskräftig).

(Lie)