Niederösterreich

Mit Spielzeugpistole 23.500 € bei Überfällen erbeutet

Die Spielsucht trieb ein Duo ins Kriminal: Ein Wettbüro und eine Tankstelle wurden überfallen, morgen stehen die Angeklagten vor Gericht.

Erich Wessely
Überfall auf Tankstelle: Duo vor Gericht
Überfall auf Tankstelle: Duo vor Gericht
LPD NÖ

Nach mehr als drei Jahren hatte die Kripo im Sommer eine Serie von Raubüberfällen klären können: Am 22. August klickten für einen 26-Jährigen aus dem Bezirk Korneuburg in seiner Wohnung sowie seinem Komplizen (32) aus Wien-Floridsdorf an dessen Arbeitsplatz die Handschellen.

Erster Coup: Tankstelle überfallen

Laut Anklage war es am 23. Mai 2019 zum ersten Coup gekommen: Maskiert mit einer Sturmhaube, Kapuzensweater und mit einer Spielzeugpistole bewaffnet überfiel einer der Männer eine Tankstelle in Stockerau (Korneuburg). Die Beute: rund 3.500 €.

Zwei Mal Wettbüro Schauplatz von Überfall

In der Nacht auf den 30. Mai 2019 scheiterte das Duo bei einem Überfall auf einen Glücksspielsalon in Stockerau wegen einer versperrten Tür – die Angestellten im Inneren konnten flüchten. Am 12. Juni um 3.35 Uhr wurde das gleiche Wettlokal überfallen, diesmal klappte es: Ein Angestellter wurde mit einer Pistole bedroht, als dieser die Eingangstür von außen versperren und nach Hause gehen wollte. Wert der Beute: etwa 20.000 €.

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    30.5.2019: Versuchter Überfall auf Wettlokal in Stockerau
    30.5.2019: Versuchter Überfall auf Wettlokal in Stockerau
    LPD NÖ

    Die bei den Coups bedrohten Mitarbeiter blieben zwar unverletzt, erlitten aber einen Schock.

    Motiv: Spielsucht

    Nach einem Tipp aus der Bevölkerung konnte das junge Duo schließlich doch noch ausgeforscht werden, die Raubbeute soll es zur Beschaffung von Drogen und zur Finanzierung der Spielsucht verwendet haben.

    Morgen, Freitag, steht das Duo in Korneuburg wegen des Verbrechen des Raubes vor Gericht. Der 32-Jährige zeigte sich in der ersten Befragung im Gegensatz zum 26-Jährigen geständig, er dürfte das Fluchtfahrzeug gelenkt haben. Der Jüngere soll als unmittelbarer Täter fungiert haben.

    Den Angeklagten drohen bis zu zehn Jahre Haft, es gilt die Unschuldsvermutung.