Österreich

Mitarbeiter betrog Fahrschule: Nun sollen Kunden zahlen

Der Ex-Mitarbeiter einer Fahrschule steht im Verdacht, Geld veruntreut und Rechnungen gefälscht zu haben. Nun werden Fahrschüler zur Kasse gebeten.

Christine Ziechert
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Fahrschüler, die bereits die Führerscheinprüfung bestanden haben, sollen nun nachzahlen. (Symbolbild)
Fahrschüler, die bereits die Führerscheinprüfung bestanden haben, sollen nun nachzahlen. (Symbolbild)
Getty Images/iStockphoto

Bis zu 1.700 Euro sollen einige Kunden der Fahrschule "Roadstars" in Graz jetzt nachzahlen, berichtet die Arbeiterkammer Steiermark in einer Aussendung. Die zusätzlichen Rechnungen gingen an ehemalige Fahrschüler, die ihre Ausbildung bereits abgeschlossen haben. Der Grund: Damit soll der finanzielle Schaden, den ein Ex-Mitarbeiter verursacht hat, kompensiert werden, so die AK. 

Wie die "Kleine Zeitung" berichtet, habe der Mann ab September 2020 "ein kriminelles System" innerhalb der Fahrschule aufgebaut. Er kassierte zwar Gelder von Fahrschülern, zahlte diese aber nie auf das Geschäftskonto ein, heißt es in einer Mitteilung des Rechtsanwalts von "Roadstars". "Wir wollen den Schaden der Fahrschule nicht auf die Fahrschulkundinnen und -kunden abwälzen", beteuert die Fahrschule.

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    Denise Auer
    "Konsumenten dürfen nicht dafür einstehen müssen, dass ein Mitarbeiter nicht korrekt arbeitet" - Katharina Gruber, AK-Konsumentenschutz

    Da aber davon auszugehen ist, dass der ehemalige Mitarbeiter nicht nur Kundengelder eingesteckt, sondern auch falsche Rechnungen ausgestellt hat, schickte das Unternehmen in einigen "verdächtig erkannten Fällen" zusätzliche Rechnungen aus. Wie hoch die veruntreute Summe genau ist, ist nicht bekannt. Laut ersten Aufarbeitungen beläuft sich der Schaden aber auf einen fünfstelligen Betrag.

    Mindestens elf Betroffene wandten sich bisher an die Arbeiterkammer, täglich werden es mehr. Laut AK ist das Vorgehen der Fahrschule nicht zulässig: "Konsumenten dürfen nicht dafür einstehen müssen, dass ein Mitarbeiter nicht korrekt arbeitet. Das Unternehmen muss sich das Verhalten des Mitarbeiters zurechnen lassen", erklärt Katharina Gruber vom AK-Konsumentenschutz. Betroffene können sich an die Arbeiterkammer Steiermark wenden.