Österreich

Modeshop stufte Frau (58) falsch ein und kündigte sie

Jahrelang bezahlte eine Modefirma einer Angestellten (58) zu wenig Gehalt, als sie dann auch noch gekündigt wurde, wandte sie sich an die AK NÖ.

Heute Redaktion
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Die Frau stand fast immer alleine im Geschäft.
Die Frau stand fast immer alleine im Geschäft.
Bild: iStock (Symbol)

Dreieinhalb Jahre lang wurde eine Handelsangestellte (58) aus Krems an der Donau klar unterbezahlt. Sie stand fast immer alleine in der Filiale des Herrenausstatters, hätte nach Kollektivvertrag also in die Beschäftigungsgruppe 3 gehört. Der Arbeitgeber ordnete sie aber eine Stufe tiefer ein – 1.942 Euro brutto statt 2.229 Euro.

Als die Frau dann auch noch gekündigt wurde, reichte es ihr. Sie wandte sich an die AK Niederösterreich. Und tatsächlich: "Rund 2.500 Euro netto konnten für die Frau erkämpft werden", so AK NÖ-Präsident Markus Wieser.

Ärgerlich ist dabei aber, dass im Handel eine Verjährungsfrist gilt, weshalb die Ansprüche nur für eines der dreieinhalb Jahre geltend gemacht werden konnten. "Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, dass hier die allgemeinen Verjährungsfristen gelten sollten. Denn dann ist es möglich, offene und berechtigte Ansprüche drei Jahre zurück einzufordern", fordert Wieser.

(min)

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