Trotz Kontakt- und Betretungsverbotes brachte ein Serbe (28) im Jahr 2021 seine Ehefrau mit acht Messerstichen um – während die gemeinsamen Kinder (damals ein und drei Jahre alt) in der Wohnung waren. Im März 2021 berichtete eine Tageszeitung auf Facebook über den (damals noch nicht rechtskräftig verurteilten) Mörder.
Bei einem User gingen die emotionalen Wogen hoch – nicht zuletzt, da die Geburt seines Sohnes unmittelbar bevorstand und ihm "generell derartige Dinge, wenn es also um Kinder geht, sehr nahe und ans Herz gehen". Der Tiroler postete daraufhin: "So eine Missgeburt, echt!! Die Arme hatte sicher mega angst vor ihm!!"
Das Posting bekam wiederum der Mörder mit, er klagte den Verfasser wegen Beleidigung. Während das Erstgericht das Verhalten des Mannes für entschuldbar hielt, verurteilte das Oberlandesgericht Innsbruck den Tiroler – er hätte durch die Äußerung den Verurteilten öffentlich beschimpft. Die Begründung: Ein "reißerischer" Artikel rechtfertige nicht eine derartige Entrüstung, berichtet die "Presse". Dem Poster hätten somit bis zu drei Monate Haft oder eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen gedroht.
Doch zum Glück kam es nicht so weit: Denn die Generalprokuratur (höchste Staatsanwaltschaft) schritt ein und brachte den Fall vor den Obersten Gerichtshof (OGH). Und dieser entschied nun, dass die Äußerung entschuldbar ist. Denn Facebook sei ein "niederschwelliges Internetmedium", böse Worte könnten dort sehr wohl auf einer "allgemein begreiflichen Entrüstung gründen". Das Urteil gegen den Tiroler wurde somit aufgehoben, der Mörder muss nun die Verfahrenskosten tragen.