Österreich

Mögliche Anklage wegen "krimineller Vereinigung"

Heute Redaktion
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Im Fall der jüngst festgenommenen "Votivkirchen-Flüchtlinge" ist auch eine Anklage wegen einer "kriminellen Vereinigung" möglich. Derzeit werde aber nur hinsichtlich des Schleppereiverdachts ermittelt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt am Montag. Das Wochenende sei für die in derzeit im ehemaligen Wiener Servitenkloster untergebrachten "Refugees" ruhig verlaufen, hieß es vonseiten der Caritas.

Im Fall der jüngst festgenommenen "Votivkirchen-Flüchtlinge" ist auch eine Anklage wegen einer "kriminellen Vereinigung" möglich. Derzeit werde , sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt am Montag. Das Wochenende sei für die in derzeit im ehemaligen Wiener Servitenkloster untergebrachten "Refugees" ruhig verlaufen, hieß es vonseiten der Caritas.

Gegen mehr als zehn Personen ermitteln die Staatsanwaltschaften Wien und Wiener Neustadt derzeit wegen Schlepperei, drei Verdächtige waren untergebracht. Einen zeitlichen Rahmen gebe es dabei nicht, hieß es. Die Ermittlungen seien jedenfalls noch nicht abgeschlossen, weitere Details waren nicht zu erfahren.

Eine Anklage ist nicht nur wegen Schlepperei möglich, welche in Paragraf 114 des Fremdenpolizeigesetzes geregelt ist. In Absatz 4 heißt es dort, wer die Tat "als Mitglied einer kriminellen Vereinigung oder auf eine Art und Weise begeht, dass dabei das Leben des Fremden, auf den sich die strafbare Handlung bezieht, gefährdet wird, ist vom Gericht mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen".

Kommt "Mafia-Paragraph" zur Anwendung  

Damit kämen wiederum Paragraf 278 StGB bzw. der eben erst vom Nationalrat entschärfte "Mafia-Paragraf" 278a ins Spiel, welche sich mit "kriminellen Vereinigungen" auseinandersetzen. Letzterer zielt auf sogenannte "kriminelle Organisationen" ab und ist auch beim Tierschützer-Prozess angewendet worden, bei dem ebenfalls die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt federführend war.

Die Unterstützer der derzeit im ehemaligen Servitenkloster untergebrachten "Refugees" sowie deren Rechtsvertreter haben indes Akteneinsicht bezüglich der drei festgenommenen Flüchtlinge beantragt, was in dieser Woche geschehen soll. Samstagabend hatten sie zudem vor dem Eingang zum SPÖ-Sommerfest vulgo "Kanzlerfest" gegen das Vorgehen friedlich protestiert.

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