Niederösterreich

Mon Chéri-Attentat: Verurteilter will Unschuld beweisen

14 Jahre nach dem versuchten Gift-Mord an einem Bürgermeister will jener Mann, der dafür verurteilt wurde, zeigen, dass er es nicht war.

Clemens Pilz
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Der Angeklagte Helmut Osberger vor Verhandlungsbeginn im Mai 2008.
Der Angeklagte Helmut Osberger vor Verhandlungsbeginn im Mai 2008.
Herbert Pfarrhofer / APA / picturedesk.com

Der ehemalige Bürgermeister von Spitz an der Donau (NÖ), Hannes Hirtzberger, ist seit dem Anschlag ein Pflegefall: Am 8. Februar 2008 hatte ihn der Winzer Helmut Osberger laut rechtskräftigem Gerichtsurteil heimtückisch mit Strychnin vergiftet. Mittel der Tat war demnach eine Mon Chéri-Praline, die der Verurteilte mit dem Gift gefüllt und am Auto des Opfers hinterlassen hatte. Heute sitzt der mittlerweile 70-jährige Heurigenwirt seine lebenslange Haftstrafe am "Felsen" ab, in der Justizanstalt Stein. Doch er beteuert seine Unschuld – und will diese jetzt beweisen.

Schon zweimal hat der betagte Häftling die Wiederaufnahme seines Verfahrens beantragt. Und zweimal wurde diese abgelehnt. Nun hat Osberger Beschwerde gegen den abweisenden Gerichtsbeschluss eingebracht – wohl seine letzte Chance. Der ehemalige Winzer stützt sich dabei auf die Menge des Gifts, die im Körper des Bürgermeisters festgestellt wurde.

Passte Giftmenge in die Praline?

Laut einem bisher nicht zur Sprache gekommenen Krankenhausprotokoll hatte das Opfer mindestens 952 mg Strychnin zu sich genommen. Ein Gutachter erklärte im ersten Prozess aber, in eine Mon Chéri-Praline würden lediglich 881 mg des Giftes passen. Argument des Verurteilten und seines Anwalts Dieter Böhmdorfer: Hätten die Geschworenen das gewusst, hätten sie Osberger freisprechen müssen. Das Oberlandesgericht Wien muss nun über die Beschwerde und eine etwaige Neuauflage der Verhandlung entscheiden.

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