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Moody's watscht Hypo-Nachfolger Heta mit Ramsch-Rati...

Heute Redaktion
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Nach dem Zahlungsausfall der Heta, der Abbaueinheit der Kärntner Hypo, hat die Ratingagentur Moody's am Mittwoch ihr Rating für Verbindlichkeiten der Heta von "Caa1" auf "Ca" deutlich gesenkt. "Ca" bedeutet "geringe Aussicht auf Rückzahlung". Auf das Rating österreichischer Staatsanleihen wirkt sich dies aber nicht aus. Diese dürfen das Triple-A behalten. Die Bundesländer wollen ihren Garantien für Landes-Hypos nachkommen, der Bund soll sich allerdings beteiligen.

Nach dem Zahlungsausfall der Heta, der , hat die Ratingagentur Moody's am Mittwoch ihr Rating für Verbindlichkeiten der Heta von "Caa1" auf "Ca" deutlich gesenkt. "Ca" bedeutet "geringe Aussicht auf Rückzahlung". Auf das Rating österreichischer Staatsanleihen wirkt sich dies aber nicht aus. Diese dürfen das Triple-A behalten. Die Bundesländer wollen ihren Garantien für Landes-Hypos nachkommen, der Bund soll sich allerdings beteiligen.

Das Rating für vorrangige und unbesicherte Schuldverschreibungen mit Garantien des Bundeslandes Kärnten wurde von "Caa1" auf "Ca" herabgesetzt - das bedeutet: In Zahlungsverzug, mit geringer Aussicht auf Rückzahlung. Sämtliche nachrangigen Verbindlichkeiten, die nach dem 30. Juni 2019 fällig werden, wurden von "Ca" auf "C" herabgestuft und damit als Zahlungsausfall gewertet.

Länder: Bund soll sich beteiligen

Nach dem Moratorium für die Zahlungen der Heta müssen die anderen Landes-Hypos und als deren Garantiegeber die Bundesländer über die Pfandbriefstelle einspringen. Bis Mai 2016 geht es um 800 Millionen Euro, insgesamt um 1,2 Milliarden Euro.

Die Bundesländer stehen zwar zu ihren Garantien, wollen aber vom Bund eine Beteiligung, hieß es am Mittwoch. Die Heta und damit deren Alleineigentümer Bund "werden nicht aus ihren Verpflichtungen entlassen", betonte der Vorsitzende Wolfgang Swoboda.

Schuldenschnitt für EU-Bankenaufsicht ok

Die EU-Bankenaufsicht EBA hat in einer Stellungnahme festgehalten, dass Garantien eines Bundeslandes nicht als besicherte Forderung gesehen werden, die von einem Schuldenschnitt ausgenommen wäre, schreibt der "Standard". Dabei handelt es sich aber um eine "inoffizielle Stellungsnahme", die nicht rechtsverbindlich ist. Im Fall des Falles müsse der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden.

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