Welt

Mord an 15-Jähriger: Täter ist unzurechnungsfähig

Heute Redaktion
Teilen

Der 16-Jährige hatte seinem Opfer die Kehle durchgeschnitten: Jetzt wird er wegen Totschlags angeklagt, denn der Teenager leidet unter einer Persönlichkeitsstörung. Laut den Ermittlern war er zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig.

Bei einer Pressekonferenz am Montag brachten die Düsseldorfer Ermittler rund um Staatsanwalt Matthias Ridder und Kriminalhauptkommissar Volker Elsner neue Details ans Licht.

16-Jähriger geständig

Die Bluttat dürfte sich in der Nacht auf Sonntag ereignet haben. Als die Tote von Passanten auf dem Areal einer ehemaligen Papierfabrik im Hafengebiet aufgefunden worden war, hatte die Leichenstarre schon eingesetzt. Nach derzeitigem Ermittlungsstand habe der 16-Jährige dem Mädchen aus dem Rheinland . Wortwörtlich sprach Staatsanwalt Ridder von "schneidender Gewalt am Hals", das berichtete "RP-Online".

Die Ermittler gehen von einer Beziehungstat aus. Der Jugendliche, der aus dem Ruhrgebiet stammt, wurde in unmittelbarer Nähe zum Tatort festgenommen. Er soll ziellos umhergewandert sein, dadurch war er den Beamten ursprünglich aufgefallen. Nach seiner Festnahme zeigte sich der mutmaßliche Täter geständig.

Täter leidet unter Schizophrenie

Laut den Ermittlern aber war der 16-Jährige zum Tatzeitpunkt nicht mehr Herr seines Geistes. Der mutmaßliche Täter soll unter einer Schizophrenie leiden und schon vor dem schrecklichen Mord deswegen in Behandlung gewesen sein. Der 16-Jährige wird deshalb auch nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags angeklagt.