Niederösterreich

Mord an Filialleiterin: Lebenslang für 40-Jährigen

Lebenslange Haft für Rene F. (40) in St. Pölten: Der Deutsche soll im Mai 2019 eine Filialleiterin (52) in Amstetten getötet haben.

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Michael Dohr (li.) und Rene F. beim Prozess
Michael Dohr (li.) und Rene F. beim Prozess
privat

Nach mehreren Vertagungen wurde heute der Mordprozess gegen Rene F. am Landesgericht St. Pölten fortgesetzt. Am vorigen Prozesstag Mitte Juli 2020 hatte Verteidiger Michael Dohr die SIM-Karte des angeblich in die Donau gefallenen Handys angefordert. Anhand eines Bewegungsprofils (Anm.: mit Hilfe der SIM-Karte des Handyanbieters) sollte nachgewiesen werden, dass Rene F. zur Tatzeit gar nicht am Tatort in Amstetten-Greinsfurth war.

    Anwalt Michael Dohr<br>
    Anwalt Michael Dohr
    Schaler Daniel

    Rückblick: Zufällig soll die zweifache Mutter Brigitte G. (52) aus dem Bezirk Perg (Oberösterreich) am 28. Mai 2019 nach Dienstschluss am Parkplatz des EKZ Amstetten-Greinsfurth ihrem Mörder in die Arme gelaufen sein. Die übel zugerichtete Leiche wurde noch am selben Abend gefunden.

    Festnahme erst nach Wochen

    Nach dem Gewaltverbrechen bat eine Tochter des Opfers auf Facebook um Hinweise. Mehrere Wochen tappte die Polizei im Dunkeln, der Angeklagte wurde erst sieben Wochen später festgenommen, als er einen schweren Fehler beging und das Handy des Opfers aufdrehte.

    DNA belastet Rene F. 

    Der unterstandslose Rene F., der oft in seinem Auto am EKZ-Parkplatz übernachtet und auch im Supermarkt der Toten eingekauft hatte, soll laut Anklage die 52-Jährige Zweifachmutter aus dem Bezirk Perg (OÖ) aus Habgier und Geldnot getötet haben. Doch der 40-jährige Vater eines Sohnes bestritt die Bluttat von Anfang an, meinte auch bei den ersten beiden Prozesstagen: "Ich habe diese Frau nicht getötet. Warum hätte ich das tun sollen?"

    Doch den Angeklagten belasten einige DNA-Spuren am Opfer und im Auto der Filialleiterin. Der Gutachter beschrieb den Angeklagten als "Dampfplauderer", Rene F. hat sich gegenüber dem Sachverständigen sogar als Hoteldirektor ausgegeben. Die Familie des Angeklagten war im Zeugenstand übrigens von der Schuld des Deutschen überzeugt.

    Auswertung brachte nichts

    Die Auswertung der SIM-Karte konnte den Angeklagten nicht wirklich entlasten. Anwalt Michael Dohr beantragte noch die Bergung des im Frühjahr 2019 mutmaßlich in die Donau gefallenen Handys - der Antrag wurde abgelehnt. Der Angeklagte meinte noch abschließend: "Ich glaube an Gerechtigkeit. Ich kann mit breiter Brust hier stehen und sagen, dass ich es nicht war."

    Zu Mittag zogen sich die Geschworenen zur Urteilsberatung zurück. 

    Die Geschworenen waren sich einig (8:0 Stimmen): Es war Mord. Strafhöhe (nicht rechtskräftig): Lebenslang wegen Mordes und schweren Raubes. Der Verteidiger ging sofort in Berufung. Übrigens: Morgen hat der Angeklagte seinen 32. Geburtstag.

    EKZ Mordprozess: Der Angeklagte am 1. September 2020
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    salpa
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