Der Prozess gegen einen Tiroler, der eine Kellnerin im Juni 2012 mit einem Jagdgewehr erschossen haben soll, ging am Montag zu Ende. Das Urteil: 20 Jahre Haft. Das Schwurgericht musste vor allem die Frage klären, ob der mutmaßliche 66-jährige Täter zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war oder nicht.
haben soll, ging am Montag zu Ende. Das Urteil: 20 Jahre Haft. Das Schwurgericht musste vor allem die Frage klären, ob der mutmaßliche 66-jährige Täter zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war oder nicht.
Dem Tiroler wurde vorgeworfen, seinem Opfer mit einem Jagdgewehr in die Brust geschossen zu haben. Die Frau starb wenig später in der Innsbrucker Klinik. Der 66-Jährige hat die Tat gestanden, aber auch gesagt, er habe die Frau nur erschrecken wollen. Die Geschworenen sprachen den Angeklagten einstimmig für schuldig. Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig. Verteidiger Markus Abwerzger meldete Berufung an.
Streit um Zurechnungsfähigkeit
Drei psychiatrische Gutachter beschäftigten sich im Zuge des Prozesses mit der Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten. Ein Gutachten der Psychiaterin Karin Kramer-Reinstadler attestierte dem Tiroler Hirnleistungsstörungen sowie ein organisches Psychosyndrom. Nachdem Richterin Helga Moser jedoch Bedenken gegen diesen Befund geäußert hatte, wurden zwei weitere psychiatrische Gutachten eingeholt.
Sowohl Adelheid Kastner, als auch Reinhard Haller befanden den Angeklagten für zurechnungsfähig. "Der Beschuldigte hat weder eine psychische Behinderung noch einen Wahn", erklärte Haller. Die Tat lässt sich laut dem Psychiater auch nicht mit einem Vollrausch oder einem Affekt vereinen. "Der Angeklagte hatte eine mittelstarke Berauschung und die Tat war relativ komplex und verlangte viele einzelne Schritte und Überlegungen", erklärte Haller.
Die Geschwornen sprachen den 65-Jährigen einstimmig für zurechnungsfähig. Die Verteidigung hatte einen Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gestellt. Außerdem sei er zum Tatzeitpunkt stark alkoholisiert gewesen.
"Zwei weitere Patronen in Hosentasche"
Staatsanwalt Florian Oberhofer zog bereits in seinem Schlussplädoyer die Verantwortung des Angeklagten, nach der er das Opfer lediglich erschrecken wollte, in Zweifel. "Warum hat der Angeklagte das Gewehr geladen und noch zwei weitere Patronen in der Hosentasche mitgenommen, wenn er das Opfer lediglich erschrecken wollte?" Verteidiger Markus Abwerzger beharrte indes auf dieser Version und betonte die "stark eingeschränkte Dispositionsfähigkeit" seines Mandanten.
Die Bluttat hatte sich ereignet. Zuvor dürfte es eine Auseinandersetzung zwischen der 31-jährigen Angestellten und dem mutmaßlichen Täter gegeben haben, er wurde nach dem Streit des Lokales verwiesen. Wenig später soll er mit einem Jagdgewehr bewaffnet zurückgekommen sein.