Das Blutbad in der Steiermark hätte verhindert werden können: Die Polizei wusste, dass der rechtskräftig verurteilte Straftäter eine Pistole hatte. Doch der spätere Killer durfte die Waffe behalten!
Das hätte verhindert werden können: Die Polizei wusste, dass der rechtskräftig verurteilte Straftäter eine Pistole hatte. Doch der spätere Killer durfte die Waffe behalten!
Aus Rache tötete Günther A. (45) den Vater seiner Ex-Freundin Jaqueline (21) in Hofstätten an der Raab (Steiermark), weil die Frau den Steirer angezeigt hatte. Günther A. war kurz vor dem Mord wegen Nötigung und Körperverletzung rechtskräftig zu 30 Monaten Haft verurteilt worden.
Für viele unverständlich: Der Straftäter durfte trotz Verfahrens seine Pistole behalten. "Natürlich hätte er sie nach dem Urteil abgeben müssen, aber eben erst, wenn es rechtskräftig ist", erklärt ein Beamter. Günther A. hätte in den nächsten Tagen eine Aufforderung von der Polizei bekommen, die Glock 17 auszufolgen. Das sei die normale Vorgangsweise.
Für das Opfer, Josef K., kam das zu spät. Er starb, weil er seine Tochter vor dem Killer schützen wollte.