Österreich

Mord: Für Abschiebung war Killer zu wenig kriminell

Heute Redaktion
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Yazan A. (19) war amtsbekannt, hatte zwei Vorstrafen, sollte wegen weiterer Delikte vor Gericht, ein Abererkennungsverfahren wurde 2018 eingestellt – jetzt ist Manuela K. aus Wr. Neustadt tot.

Für eine Abschiebung war Yazan A. zu wenig kriminell: Der Syrer war im Juni 2014 mit knapp 15 Jahren nach Österreich gekommen, bekam rasch einen Aufenthaltstitel, missbrauchte immer wieder sein Gastrecht. Zwei Körperverletzungen brachten ihn in den letzten zwei Jahren zwei Mal vor Gericht, er kam mit Geldstrafen glimpflich davon. Insgesamt ist Yazan A. sieben Mal polizeilich in Erscheinung getreten.

Aberkennungsverfahren 2018

Erst vor wenigen Monaten wurde er vom späteren Opfer Manuela K. (16) wegen Körperverletzung und sexueller Belästigung angezeigt („Heute" berichtete), im Frühjahr 2019 (Anm.: ein Termin stand noch nicht fest) sollte er dafür vor Gericht. Ein Asylaberkennungsverfahren wurde zwar eigeleitet, aber das Bundesasylamt hatte keine Chance (Anm.: erst ab schweren Straftaten mit rechtskräftigen Verurteilungen von 18 Monaten aufwärts in der Regel; und das Herkunftsland muss sicher sein) und musste daher das Verfahren noch 2018 einstellen.

In der Folge trennte sich die 16-Jährige, kam aber nie wirklich los vom Syrer. In der Nacht auf Sonntag war Manuela K. in der Wr. Neustädter City feiern, mit dabei: Yazan A. – am Heimweg dürfte es zum Streit gekommen sein, Yazan A. soll sie erwürgt und dann, in der Nähe der Elternwohnung des Opfers, hastig verscharrt haben. Mutter und Bekannte fanden am Vormittag die Leiche.

Der 19-Jährige flüchtete, zwei Minuten vor Mitternacht wurde er bei Familienangehörigen in Wien-Favoriten festgenommen. Im Verhör gestern gestand der Syrer die Tat, sagte aber nichts zur Ausführung. Er wurde in die Justizanstalt Wiener Neustadt eingeliefert (es gilt die Unschuldsvermutung). Eine Verhängung einer U-Haft gilt als wahrscheinlich. (Lie)