Österreich

Mord in Berlin: Wiener soll nicht ausgeliefert werden

Heute Redaktion
Teilen

Nach dem Mord eines Wiener Jus-Studenten an den neuen Lebensgefährten seiner Ex-Freundin in Berlin hat Deutschland abermals seinen Wunsch zu Auslieferung des Täters geäußert. Die Staatsanwaltschaft Wien allerding hat ein "Inlandsverfahren" eingeleitet. Dass dem Ersuchen der deutschen Behörden stattgegeben und der 24-Jährige ausgeliefert wird, ist daher unwahrscheinlich.

in Berlin hat Deutschland abermals seinen Wunsch zu Auslieferung des Täters geäußert. Die Staatsanwaltschaft Wien allerding hat ein "Inlandsverfahren" eingeleitet. Dass dem Ersuchen der deutschen Behörden stattgegeben und der 24-Jährige ausgeliefert wird, ist daher unwahrscheinlich.

Ausschlaggebend dafür ist § 12 Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz. Diese in Verfassungsrang stehende Bestimmung verbietet grundsätzlich die Auslieferung österreichischer Staatsbürger. Die Schwere des ihnen angelasteten Delikts und der Staat, der sie verfolgen möchte, spielen dabei keine Rolle.

Die Auslieferung des 24-Jährigen, über den am Montag U-Haft verhängt wurde, käme nur dann infrage, wenn er dieser ausdrücklich zustimmt und sich mit der Übernahme der Strafverfolgung durch die deutschen Behörden einverstanden erklärt, sagte dazu Stefan Benner, Oberstaatsanwalt im Justizministerium und Fachmann für Auslieferungsfragen. Eine diesbezüglich rechtsverbindliche Erklärung kann der Jus-Student erst "nach anwaltlicher Beratung abgeben", meinte Brenner.

Täter ist in Wien verankert

Da der 24-Jährige einen ordentlichen Wohnsitz in Wien hat, hier familiär verankert ist und mit der 28 Jahre alten Berlinerin, deren neuen Freund er erstochen haben soll, nur eine Fernbeziehung geführt haben dürfte, erscheint es eher ausgeschlossen, dass er einer Überstellung und der damit verbundenen Inhaftierung in Deutschland zustimmen wird.

Wie Rechtsanwalt Rudolf Mayer, der Verteidiger des 24-Jährigen, erklärte, habe dieser "einem vereinfachten Auslieferungsverfahren vorerst nicht zugestimmt". Damit ist klar, dass eine allfällige Überstellung vom Wiener Oberlandesgericht (OLG) geprüft werden müsste.

Berlin "möchte den Herrn hier haben"

Die Staatsanwaltschaft Berlin, die gegen den 24-Jährigen einen Europäischen Haftbefehl erlassen hatte, der in der Nacht auf Sonntag zu seiner Festnahme in einer Straßenbahn in Wien-Floridsdorf führte, "möchte den Herrn hier haben", wie Behördensprecherin Sabrina Budach am Montagvormittag erklärt hatte. Budach hatte sich dabei noch zuversichtlich gezeigt, dass die dafür nötigen Formalitäten "rasch abgewickelt werden können".

Im Justizministerium räumt man ein, dass das ARHG eine Einschränkung durch den § 5 EU-JZG erfährt, der die Übergabe österreichischer Staatsbürger an einen anderen EU-Staat aufgrund eines Europäischen Haftbefehls regelt und der sich ebenfalls im Verfassungsrang befindet. "Aber auch hier gibt es wieder Ausnahmebestimmungen, weshalb es in der Praxis kaum zu einer Übergabe österreichischer Staatsbürger an einen anderen EU-Staat kommt", so Ressortmediensprecherin Dagmar Albegger.

Unterdessen gab sich der 24-Jährige zum inkriminierten Tötungsvorwurf, der primär vom Wiener Staatsanwalt Christian Walzi in Kooperation mit den Berlinern Strafverfolgern untersucht werden dürfte, weiter schweigsam. Der Mann hatte sich nach seiner Festnahme bereits der Wiener Polizei gegenüber nicht zur Bluttat geäußert. Laut seinem Verteidiger soll der Student lediglich zugeben, zum Tatzeitpunkt in Berlin gewesen zu sein. Abgesehen davon habe sein Mandant vor dem Haftrichter von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht, sagte Mayer.

Eifersucht ließ ihn ausrasten

Der Student soll am Mittwoch den neuen Lebensgefährten seiner Ex-Freundin in Berlin aus Eifersucht erstochen haben. Anschließend flüchtete er nach Österreich, wo die Polizei ihn Samstagabend in einer Straßenbahn entdeckte und festnahm.