Österreich

Mord ohne Leiche: Mann zu 20 Jahren Haft verurteilt

Heute Redaktion
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In einem brisanten Morprozess ohne Leiche ist am Donnerstag am Wiener Landesgericht ein 29-jähriger Ungar zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Seine Ex-Freundin wurde freigesprochen.

20 Jahre Haft wegen Mordes und die Störung der Totenruhe, die Leiche wurde jedoch nie gefunden. Sie dürfte in der Müllverbrennungsanlage Flötzersteig in Wien entsorgt worden sein.

Opfer mit Schraubenzieher getötet

Ein heikler Prozess mit vielen Ungereimtheiten fand am Donnerstag am Wiener Landesgericht statt. Im Mai 2019 soll der gebürtige Ungar seinem Landsmann Gyula S. in einer Wohnung in Wien-Ottakring mit einem Hammer zwei Schraubenzieher in den Schädel gerammt haben.

Die Wohnung gehörte einer 30-jährigen Wienerin und der Ex-Freundin des Angeklagten. Aufgrund einer psychischen Erkrankung und jahrelangen Alkoholmissbrauchs bezieht sie eine Invaliditätspension. Sie wurde am Donnerstag mit 4:4 Stimmen vom Mordvorwurf freigesprochen. Weil sie dem 29-Jährigen beim Beseitigen der Leiche verhalf, kam sie mit drei Monaten bedingt für die Störung der Totenruhe davon.

Was genau am Tatort passierte, ist unklar. Die beiden lernten auf der Straße einen weiteren Ungarn kennen, den sie mit nach Hause nahmen. Der 29-Jährige behauptete ursprünglich, dass Gyula S. versuchte, seine Freundin zu küssen. Daraufhin sei er wütend geworden und habe ihn mit einem Schraubenzieher getötet. Seine Ex-Freundin soll ihn bestärkt und angefeuert haben.

Geständnisse widerrufen

Am Donnerstag beim Prozess wollte er diesen Tathergang nicht mehr bestätigen. Die Geständnisse wurden widerrufen. Wie das Opfer tatsächlich gestorben ist, blieb offen.

"Ich glaube, dass diese Person bereits tot war, als ich diese Sache mit dem Schraubenzieher gemacht habe. Wenn ich geahnt hätte, dass diese Person nicht tot war, hätte ich diese Schraubenzieher nicht hineingeschlagen. Ich wollte diesen Mann mit Sicherheit nicht töten", gab der Angeklagte zu Protokoll.

Die Leiche wurde in einem Müllraum verfrachtet, der von der MA 48 abtransportiert wurde. Die Geschworenen entschieden einstimmig. Der 29-Jährige wurde außerdem in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, da er nach jahrelanger Heroin- und Alkoholsucht eine Persönlichkeitsstörung sowie eine Epilepsie entwickelt hat und dem psychiatrischen Gutachten zufolge als gefährlich einzustufen ist. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.