Österreich

Mord: Ohrstecker brachte Putzfrau vor Gericht

Heute Redaktion
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Am Dienstag stand eine 41-Jährige am Wiener Straflandesgericht wegen Raubmordes an einer 85-jährigen Frau, für die sie jahrelang geputzt hatte, vor Gericht. Ein am Tatort gefundener Ohrstecker konnte der Wienerin 15 Monate nach der Bluttat zugeordnet werden, die Frau sitzt seit April 2013 in U-Haft. Ihr drohen zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft. Sie bekannte sich für nicht schuldig und schob die Schuld auf ihren Ex-Freund.

Am Dienstag stand eine 41-Jährige am Wiener Straflandesgericht wegen , für die sie jahrelang geputzt hatte, vor Gericht. Ein am Tatort gefundener Ohrstecker konnte der Wienerin 15 Monate nach der Bluttat zugeordnet werden, die Frau sitzt seit April 2013 in U-Haft. Ihr drohen zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft. Sie bekannte sich für nicht schuldig und schob die Schuld auf ihren Ex-Freund.

Die Angeklagte putzte von 2006 bis 2009 jeden zweiten Dienstag in der Wohnung des späteren Opfers in der Blumauergasse in Wien-Leopoldstadt. Daher dürfte die Angeklagte gewusst haben, dass die Pensionistin vermögend war, den Banken misstraute und zu Hause Bargeld aufbewahrte. Zum Zeitpunkt der Tat arbeitete sie aber nicht mehr für die Pensionistin, da diese eine Reinigungskraft gefunden hatte, die auch die Einkäuf erledigte.

Als sie am 8. November 2011 an der Tür klingelte, dürfte Maria E. sie dennoch hereingebeten haben, offenbar war Verhältnis der beiden nach Einschätzung des Opfers immer noch gut. Während die Pensionistin Kekse und Kaffee herrichtete, sah sich die Wienerin offenbar nach Wertgegenständen und Bargeld um. Als Maria E. davon Wind bekam, soll die 41-Jährige laut Anklage zu den Krücken gegriffen und mit den Gehhilfen auf die Frau eingeschlagen haben.

16 Mal auf wehrlose Frau eingestochen

Die betagte Frau erlitt schwere Kopf- und Gesichtsverletzungen und kam zu Sturz. Als sie versuchte, wegzurobben, dürfte die Angreiferin aus der Küche ein Messer genommen und der 85-Jährigen 16 Mal in den Hals gestochen haben. Mit 2.000 Euro und Goldmünzen machte sich die Täterin aus dem Staub. Die 321.000 Euro, die im Schlafzimmer hinter einer Holzverkleidung versteckt waren, fand sie nicht.

Nach dem Fund der Leiche vergingen viele Monate, ohne dass die Ermittler im Kreis der Verdächtigen fündig wurden. Erst als der Sohn der getöteten Frau auch die ehemalige Putzfrau zur Sprache brachte, wurde dieser Aufmerksamkeit geschenkt. Die DNA-Spuren eines am Tatort gefundenen kleinen silbernen Ohrsteckers passten zur Wienerin und sie wurde im April 2013 festgenommen.

Anklage glaubt an Unschuld des Lebensgefährten

Nach ihrer Festnahme gestand die Frau, die Krücken und das Messer in ein Nachthemd gewickelt und in der Donau versenkt zu haben. Außerdem räumte sie ein, die Handtasche der Frau an sich genommen zu haben. Nach dreimonatiger U-Haft brachte sie ihren damaligen Lebensgefährten ins Spiel und behauptete, dass er sie dazu überredet hatte. Da der Ex-Freund ein Alibi hatte, wurde er bald wieder freigelassen.

In der Verhandlung blieb die Angeklagte bei ihrer letzten Version. Ihr Freund habe sie "überredet", zu Maria E. zu fahren. Ihre Aufgabe sei es gewesen, die alte Frau abzulenken, nachdem sie diese in die Wohnung gelassen hatte. Plötzlich habe ihr Freund die 85-Jährige angegriffen. Sie habe dann mitangesehen bzw. mitansehen müssen, wie ihr damaliger Partner mit den Worten "Jetzt muss ich das zu End' bringen, was ich ang'fangen habe" die Pensionistin tötete. Er habe ihr Befehle erteilt, die Wohnung zu durchwühlen.

Die Staatsanwältin zeigte sich überzeugt, dass es sich nur um Schutzbestimmungen handelt und die 41-Jährige die Bluttat ohne Komplizen begangen hat. Die mutmaßliche Raubmörderin muss sich deshalb auch dem Vorwurf der Verleumdung stellen. Die Verhandlung wird am kommenden Donnerstag mit Zeugenbefragungen fortgesetzt.

Aufregung um intime Fotos aus Gerichtsmappe

Für Aufregung sorgte Gerichtsmediziner Johann Missliwetz bei der sehr detaillierten Präsentation seines Gutachtens. Er zeigte nicht nur Fotos vom geschundenen Körper und blutüberströmten Kopf, sondern beispielsweise auch von der "Messung der Rektaltemperatur im Bereich der Gesäßfalte" und eine Nahaufnahme der nackten Leiche am Obduktionstisch.

Richter Andreas Böhm verteidigte diese mit ihm abgesprochene Vorgangsweise: Die Fotos seien in der sogenannten Tatortmappe enthalten und damit Teil des Gerichtsakts. "Jeder Bestandteil des Akts muss in die Verhandlung eingebracht werden", erklärte Böhm. Die Fotos herzuzeigen, sei aus rechtlicher Sicht geboten gewesen: "Das gehört zur Wahrheitsfindung."