Österreich

Mordanklage im Fall Cain rechtskräftig

Heute Redaktion
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Die Anklage wegen Mordes gegen jenen 26-jährigen Mann, der vor einem Jahr in Bregenz den kleinen Cain (3) zu Tode geprügelt haben soll, ist rechtskräftig. Der Lebensgefährte der Kindsmutter muss zudem weiter in Untersuchungshaft bleiben. Der Verteidiger des Tatverdächtigen, Edgar Veith, versucht allerdings den Prozess in ein anderes Bundesland zu verlegen.

Die Anklage wegen Mordes gegen jenen 26-jährigen Mann, der vor einem Jahr in Bregenz den kleinen Cain (3) zu Tode geprügelt haben soll, ist rechtskräftig. Der Lebensgefährte der Kindsmutter muss zudem weiter in Untersuchungshaft bleiben. Der Verteidiger des Tatverdächtigen, Edgar Veith, versucht allerdings den Prozess in ein anderes Bundesland zu verlegen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck hat mit der Bestätigung der Mordanklage den Einspruch des Verteidigers abgewiesen. Mit dem Einspruch habe Veith erreichen wollen, dass das Ermittlungsverfahren fortgeführt werde. "Es sind noch viele Fragen offen", erklärte er. So seien weitere Expertisen nötig, es gebe beispielsweise Widersprüche im gerichtspsychiatrischen Gutachten Reinhard Hallers, zudem fehle eine Expertise zu Krankheiten seines Mandanten, etwa seiner Muskelschwächeerkrankung.

Verlegung in ein anderes Bundesland?
Allerdings hatte Veith angekündigt, eine Verlegung des Prozesses in ein anderes Bundesland beantragen zu wollen. Ein faires Verfahren sei für seinen Mandanten aufgrund der Berichterstattung in Vorarlberg kaum mehr möglich, so seine Begründung. Ein solcher Delegierungsantrag würde einen Prozessbeginn verzögern.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch sah dafür keinen Grund. Über das Verbrechen sei österreichweit breit berichtet worden, damit sei die Aufgabe, unbefangene Geschworene zu finden, überall die gleiche, sagte jüngst der leitende Staatsanwalt Wilfried Siegele. Er rechnete mit einem Termin noch im ersten Quartal 2012.